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Der lange Weg zum bis heute gültigen Kennzeichen-System [nach oben]

Schon 1950 fanden Überlegungen statt, das damals aktuelle System der Besatzungskennzeichen, nach dem seit 1948 in den Besatzungszonen (bzw. 1949 in der französischen Zone) die Kfz-Kennzeichnung vonstatten ging, abzulösen und durch ein neues zu ersetzen.
Der Grund: Freie Kennzeichen wurden immer knapper! Das - von den unterschiedlichen Zonen-Kennungen ("AB", "BN", ...) abgesehen - lediglich aus Ziffern-Kombinationen bestehende System war den steigenden Zahlen zugelassener Fahrzeuge nicht mehr gewachsen.

Schließlich setzten sich Fachleute aus den Verkehrsministerien von Bund und Ländern in der Absicht zusammen, schon zum 1. Januar 1951 ein neues Kennzeichen-System einführen zu können.
Dieses System sollte nicht mehr aus Zifferngruppen-Kombinationen bestehen, sondern auch Buchstaben-Kürzel des jeweiligen Orts- bzw. Kreis-Namens enthalten.
Geplant war, dass sich an dieses Buchstaben-Kürzel eine Registriernummer anschließt, deren erste Ziffer die Fahrzeugart angibt. Am linken Nummernschild-Rand war ein Streifen in den Farben der deutschen Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold vorgesehen.

Ohne größere Hürden und Diskussionen passierte die erarbeitete Verordnung alle Instanzen - die Alliierten jedoch hatten den Deutschen die Regelung der Kraftfahrzeug-Kennzeichnung nach den damals geltenden Kontrollratsgesetzen noch nicht übertragen!

So musste das ganze Projekt vorerst auf Eis gelegt werden, während die Zahlen freier Kennzeichen weiter sanken.
Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Hessen, später auch Niedersachsen und Baden-Württemberg, behalfen sich inzwischen durch die Doppelvergabe von Kennzeichen, wobei sie den Zonen-Buchstaben ("A" für "Amerikanisch" bzw. "B" für "Britisch") einfach wegließen (siehe auch 1948 bis 1956).

Motorrad-Kennzeichen aus der britischen Zone Rheinland (Landkreis Lübbecke) ohne den Zonenbuchstaben. (Privatsammlung)

 

1954: Deutschland darf entscheiden. [nach oben]

Ende September des Jahres 1954, nachdem die Regelung der Kraftfahrzeug-Kennzeichen den Deutschen übertragen worden war, nahmen sich die Fachleute der Verkehrsministerien erneut der Angelegenheit der deutschen Kfz-Kennzeichnung an.
Im Oktober 1955 fand eine weitere Konferenz statt, wobei drei Vorschläge für Kennzeichen-Systeme zur Debatte standen:

  1. Das Modell von 1951: Ein Buchstabenkürzel für die Zulassungsstelle sowie eine darauffolgende nur aus Ziffern bestehende Erkennungsnummer,

    Z. B. [CUX-1526] oder [1526-CUX].

  2. Der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums (BVM): Ein Buchstabenkürzel für die Zulassungsstelle sowie eine aus Buchstaben und Ziffern bestehende Erkennungsnummer,

    Z. B. [A 123-CUX] oder [CUX-A 123].

  3. Das System des Ausschusses für Wirtschaft und Verwaltung (AWV): Ähnlich den Vorstellungen des BVM, allerdings sollte statt eines Buchstabenkürzels für die Zulassungsstelle (z. B. CUX) eine Zuordnungsnummer genutzt werden, die auch als Postleitzahl oder Telefon-Vorwahl hätte genutzt werden können,

    Z. B. [208-A 123]


1955/1956: Die Würfel sind gefallen. [nach oben]

Durchsetzen konnte sich schließlich das zweite Modell, der Vorschlag des BVM, für den sich die Mehrheit der Länder ausgesprochen hatte.

Bereits im Jahr 1951 waren für alle Städte und Landkreise spezielle Buchstabenkürzel, die sich von dem Namen der jeweiligen Kreisstadt ableiteten, festgelegt worden.
Gemäß dieser Liste, die 487 verschiedene Kürzel umfasste, begann am 1. Juli 1956 schließlich die Umkennzeichnung der Fahrzeuge, wobei kurz zuvor noch (auf Antrag oder aus anderen Gründen) einige Änderungen vorgenommen werden mussten: Beispielsweise wurde aus dem vorgesehenen "NUM" für Neumünster das Kürzel "NMS", anstatt "NW" für Neuwied am Rhein kam "NR" und aus "SD" für Stade wurde erst "ST", dann schließlich "STD".

Dieses Kennzeichen ist eines der allerersten aus dem Landkreis Eutin in Schleswig-Holstein. Erkennbar ist dies an dem Buchstaben "A", also der ersten Buchstaben-Serie. Außerdem ist das Schild noch aus schwerem Eisen hergestellt und trägt eine alte Bakelit-Zulassungsplakette. (Privatsammlung)

 

An dem recht hochgesetzten Bindestrich kann man erkennen, dass dieses Kennzeichen aus der Zeit von 1956 bis 1959 stammt.
In diesem Zeitraum nämlich gab es noch keine Hauptuntersuchungs-Plakette, die erst seit 1960 oberhalb des Bindestrichs auf dem Schild platziert wird. (Privatsammlung)

 

Die Eingliederung des Saarlandes und Gebietsreformen in der Bundesrepublik Deutschland [nach oben]

Zum 1. Januar 1957 wurde das Saarland als eigenständiges Bundesland wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert, so dass acht neue Unterscheidungszeichen für die dortigen Landkreise und Städte eingeführt werden mussten.

Die ersten Verwaltungs- und Gebietsreformen fanden in Nordrhein-Westfalen in den späten sechziger Jahren statt:

  • 1. Juli 1966: Die bis dahin kreisfreie Stadt Siegen (Unterscheidungszeichen: SI) wurde in den Landkreis Siegen (SI) eingegliedert.
  • 1. Januar 1969:
    • Die bis dahin kreisfreie Stadt Herford (HF) wurde in den Landkreis Herford (HF) eingegliedert.
    • Der im Sauerland liegende Landkreis Altena (AL) wurde mit der bis dato kreisfreien Stadt Lüdenscheid (LÜD) zum Kreis Lüdenscheid (LÜD) zusammengelegt; das Unterscheidungszeichen AL wurde auslaufend.
  • 1. August 1969: Der Landkreis Bonn (BN) wurde aufgelöst und zum Teil des neuen Rhein-Sieg-Kreises (SU).

Zum 7. Juni 1969 fanden auch in Rheinland-Pfalz Gebietsreformen statt, im Zuge derer beispielsweise der Landkreis St. Goar (GOA) an den Rhein-Hunsrück-Kreis mit Sitz in Simmern (SIM) als Rechtsnachfolger ging. Weitere Teile des Alt-Landkreises wurde auf die Landkreise Koblenz und Mainz-Bingen verteilt.

Am 26. April 1970 folgte die Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein, in den Folgejahren zogen die anderen alten Bundesländer nach, wobei jeweils viele Kreise aufgelöst und zu neuen Großkreisen zusammengefasst wurden. Zahlreiche liebgewonnene Kürzel, die sich bis dahin etabliert hatten, fielen weg, was zum Teil für lautstarke Proteste in der Bevölkerung sorgte.

Im Jahr 1974 wurde der Landkreis Waldmünchen im Zuge der bayerischen Kreisgebietsreform aufgelöst und ging an den heutigen Landkreis Cham. (Privatsammlung)


Mit einer Neuregelung im Jahr 1979 musste ein Unterscheidungszeichen für amtliche Kennzeichen nicht mehr zwingend aus dem Namen der Kreisstadt entnommen werden; auch Landkreis-Bezeichnungen konnten nun im Unterscheidungszeichen umgesetzt werden, so beispielsweise für die "Südliche Weinstraße" mit Sitz in Landau/Pfalz die Buchstabenkombination "SÜW" oder für den Märkischen Kreis in Lüdenscheid das Kürzel "MK".

Auch Kombinationen, die ursprünglich für den Fall der Wiedervereinigung für ostdeutsche Kreise reserviert waren, wurden im Zuge der Gebietsreformen nun an westdeutsche Kreise vergegeben: So ging "L" (eigentlich für Leipzig) an den Lahn-Dill-Kreis und "HS" (für Halle/Saale) an den Kreis Heinsberg.

 

Die vereinte Bundesrepublik Deutschland von der Wende bis heute [nach oben]

Die größte Bewährungsprobe des Kfz-Kennzeichen-Systems der Bundesrepublik Deutschland stellte die Wiedervereinigung und damit der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 3. Oktober 1990 dar.

201 neue Unterscheidungszeichen mussten für die über 200 Kreise sowie kreisfreien Städte der ehemaligen DDR eingeführt werden, die jedoch bereits im Jahr 1951 festgelegt worden waren und damit praktisch nur aus der Schublade gezogen werden mussten.

Da einige kleinere Kreise der neuen Bundesländer jedoch wirtschaftlich zu schwach waren, wurden Gebietsreformen auch hier unbedingt notwendig. So legte man in den Jahren 1993 bis 1996 auch in "Ost-Deutschland" viele kleine Kreise zu Großkreisen zusammen.

In den Jahren 2007 bis 2011 folgten zweite Kreisgebietsreformen in den neuen Bundesländern:

  • in Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2007,
  • im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008,
  • in Mecklenburg-Vorpommern zum 4. September 2011.

 


Mit der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1994 wurden diese beiden Kennzeichen auslaufend: "LBZ" und "STB" gehörten fortan zum Landkreis Parchim (heute Landkreis Ludwigslust-Parchim). (Privatsammlung)

 



Auch die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt forderte Opfer: Im Jahr 1994 wurden die Landkreise Merseburg und Querfurt zum neuen Landkreis Merseburg-Querfurt mit dem Kennzeichen "MQ" zusammengefasst. Heute gehört dieser Landkreis zum Saalekreis. (Privatsammlung)

 

Die Einführung der EURO-Kennzeichen [nach oben]

Mit der Einführung einer so genannten fälschungserschwerenden Schrift für die Kennzeichen, auch FE-Schrift genannt, zusammen mit den neuen EURO-Kennzeichen, endet vorläufig die wesentliche Entwicklung der deutschen Kfz-Kennzeichen.
Seit dem 15. Januar 1995 bundesweit ausgegeben, wurden die EURO-Kennzeichen in Brandenburg und Berlin bereits zum 1. Januar 1994 sowie in Sachsen zum 1. Juli 1994 im Vorgriff auf die zu erwartenden Regelungen eingeführt.

Dies ist eines der ersten EURO-Kennzeichen, das im Jahr 1994 in Brandenburg geprägt wurde. (Privatsammlung)


Wie genau diese EURO-Kennzeichen aussehen und was sie für Unterschiede im Vergleich zu ihren Vorgängern, den DIN-Kennzeichen, aufweisen, finden Sie unter den weiteren Themen im Abschnitt "Maße und Beschaffenheit der Kennzeichen".