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Händler-Kennzeichen (06er)
Seit Ende der 1980er Jahre erhalten Fahrzeug-Händler auf Antrag eigene Nummernschilder, die sie für Probe- sowie Zulassungsfahrten nutzen können.
Diese Kennzeichen beginnen nach dem Stadt- bzw. Landkreis-Kürzel stets mit der Zahl "06".
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Dieses Nummernschild fand bei einem Autohändler im Alt-Landkreis Artern (Thüringen) regelmäßige Verwendung. (Privatsammlung) |
Hinsichtlich des Aussehens unterscheiden sich die roten Händler-Nummernschilder nicht von den ehemaligen roten "04er"-Kurzzeit-Schildern.
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Magnet-Händler-Nummernschild aus dem Landkreis Teltow-Fläming. (Privatsammlung) |
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Themen-Überblick "Kennzeichen der BRD seit 1956":
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