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Landesregierungen und Landtage
Das System der Kennzeichenschilder der einzelnen Landesregierungen ähnelt sehr stark dem der Bundesregierungskennzeichen (siehe auch hier).
Nummernschild der Landesregierung von Brandenburg. Die "3" bezeichnet die Staatskanzlei. (Privatsammlung)
Jedes Bundesland hat sein eigenes Kürzel, das für Landesregierungs- und Landtagsfahrzeuge genutzt wird. Lediglich die Stadtstaaten Berlin, Bremen sowie Hamburg führen ihre städtischen Unterscheidungszeichen "B", "HB" sowie "HH" auch für die Kennzeichen der Senatsfahrzeuge.
B
Berlin (Senat und Abgeordnetenhaus)
BBL
Brandenburg
BWL
Baden-Württemberg
BYL
Bayern
HB
Bremen (Senat und Bürgerschaft)
HEL
Hessen
HH
Hamburg (Senat und Bürgerschaft)
LSA
Sachsen-Anhalt
LSN
Sachsen
MVL
Mecklenburg-Vorpommern
NL
Niedersachsen
NRW
Nordrhein-Westfalen
RPL
Rheinland-Pfalz
RWL
Nordrhein-Westfalen (ausgelaufen)
SAL
Saarland
SH
Schleswig-Holstein
THL
Thüringen
Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen: Die erste gibt das jeweilige Ministerium an, die zweite, fortlaufende den "Status" der Person.
Das gängige Vergabesystem sieht nach Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums folgende Einteilung vor:
1
Landtag
2
*** Reserve ***
3
Staatskanzlei
4
Innenministerium
5
Justizministerium
6
Finanzministerium
7
Verkehrsministerium
8 bis 20
weitere Ministerien
Für die Status-Angabe der jeweiligen Person auf dem Kennzeichen sind nur die Zahlen "1" bis "3" fest definiert: "1" steht für den Minister bzw. Präsidenten, "2" für den Staatsekretär und "3" für den Amtschef.
Der Landtagspräsident verwendet in der Regel die Nummernkombination "1-1" mit vorangestelltem Landeskürzel. Das abgebildete Exemplar stammt vom Präsidenten des baden-württembergischen Landtags. (Privatsammlung)
Dies ist das Kennzeichen des bayerischen Landesministers für Verkehr. (Privatsammlung)
Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern verwenden die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg kein spezielles Landesregierungskürzel, sondern ihr normales Unterscheidungszeichen der Stadt. (Fotoarchiv)
Das Kennzeichen "MVL 3-1" wird für die Dienstlimousine des Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern verwendet. Die "3" bezeichnet wiederum die Staatskanzlei, die "1" ist dem Ministerpräsidenten vorbehalten. (Privatsammlung)
Der niedersächsische Landtag verwendet für seine Fahrzeuge das Kennzeichen "NL 1-". (Privatsammlung)
Themen-Überblick "Kennzeichen der BRD seit 1956":
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