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Steuerbegünstigte Fahrzeuge
Fahrzeuge, die aus verschiedenen Gründen staatlich geförderten Zwecken unterliegen, sind zum Teil steuerbegünstigt und tragen normale Kennzeichen, allerdings in grüner Schrift.
Derartige Fahrzeuge sind beispielsweise Behinderten-Transporter und landwirtschaftlicher
Fuhrpark (vor allem Traktoren).
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Traktoren aus der Landwirtschaft sind grundsätzlich steuerbefreit. Kenntlich gemacht wird dies wie bei diesem Nummernschild aus dem Landkreis Schwerin durch grüne Schrift. (Privatsammlung) |
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Themen-Überblick "Kennzeichen der BRD seit 1956":
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