Von einem Gesetz, das nie einsetzte, man aber umsetzte, bevor der Staat es wieder absetzte

Mit dem Inkrafttreten einer neuen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) von 1937 sollten zum 1. Oktober 1938 alle Kennzeichen entgegen dem bisherigen Aussehen fortan nicht mehr weiß mit schwarzer Schrift gestaltet sein, sondern umgekehrt: schwarz mit weißer Schrift.

Ab dem 1. April 1938 sollte die Herausgabe derartiger Kennzeichen stattfinden, einige Zulassungsbehörden jedoch hatten voreilig bereits im Jahr 1937 solche schwarzen Kennzeichen mit weißer Schrift zugelassen.

Zum Dezember 1937, also eigentlich vor dem offiziellen Beginn der Herausgabe, wurde diese Machart bereits wieder verboten und die StVZO-Regelung zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt fuhren aber bereits einige Fahrzeuge mit diesen Kennzeichenschildern, die eigentlich nie gesetzliche Praxis werden sollten.

Geprägtes schwarzes Kennzeichen mit weißer Schrift aus Hessen von 1937 (Privatsammlung)