Inhaltsübersicht:
- Unterscheidungszeichen
- Umkennzeichnungspflicht
- Erkennungsnummer
- Unerwünschte Kennzeichenkombinationen
- Wunschkennzeichen
Unterscheidungszeichen [nach oben]
Deutsche Kfz-Kennzeichen beginnen mit einer Kombination aus einem bis drei Buchstaben, dem sogenannten Unterscheidungszeichen. Es kennzeichnet entweder den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, in dem das Fahrzeug gewöhnlich genutzt wird, oder signalisiert eine besondere Zuordnung – etwa zu Bundes- oder Landesbehörden, Polizei, Bundeswehr oder diplomatischen Einrichtungen.
Als das heutige Kennzeichensystem im Jahr 1956 in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin eingeführt wurde, war es bereits auf eine stark wachsende Zahl an Kraftfahrzeugen sowie mögliche politische Veränderungen in Europa ausgelegt. Diese vorausschauende Planung ermöglichte es, die Kreise der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung im Jahr 1991 problemlos in das bestehende System der Bundesrepublik zu integrieren. Der damalige Verkehrsminister Hans-Christoph Seebohm (CDU) hatte bereits im Jahr 1956 im Bundesrat betont, das System könne ohne weiteres auch auf „Mitteldeutschland“ angewendet werden. In diesem Zusammenhang entstand vermutlich auch das sogenannte Ostzonenverzeichnis, das damals noch die ehemaligen deutschen Ostgebiete mit aufführte – ein Anspruch, der später völkerrechtlich aufgegeben wurde.
Lahn vs. Leipzig – das Ostzonenverzeichnis
Ein exemplarischer Fall aus der Geschichte ist die hessische Stadt Lahn, die 1977 gegründet wurde. Für sie und den umliegenden Lahn-Dill-Kreis wurde das Unterscheidungszeichen „L“ vergeben – obwohl diese Buchstabenkombination eigentlich für Leipzig vorgesehen war, falls es zu einer Wiedervereinigung kommen sollte. Diese Möglichkeit galt damals jedoch als unwahrscheinlich. Nach der Auflösung der Stadt Lahn blieb das „L“ zunächst erhalten und wurde erst im Jahr 1990 durch das bis heute gültige „LDK“ ersetzt. Für die kreisfreie Stadt Leipzig sowie den Landkreis Leipzig nutzte man ab dem Jahr 1990 andere, bisher nicht vergebene Nummerngruppen, um Überschneidungen mit dem Lahn-Dill-Kreis zu vermeiden.
Neuvergabe ausgelaufener Unterscheidungszeichen
Auch spätere Gebietsreformen führten zu Anpassungen im System. So wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 mehrere alte Unterscheidungszeichen wieder aktiviert: „HZ“, das zuvor für den Landkreis Herzberg in Brandenburg verwendet wurde, kam nun im neu gebildeten Landkreis Harz zum Einsatz. Ähnlich wurde das frühere Kennzeichen „BK“, ursprünglich für den Landkreis Backnang in Baden-Württemberg, nun im neu gegründeten Landkreis Börde wieder eingeführt.
Die „Initiative Kennzeichenliberalisierung“
Im Jahr 2011 sprach sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder für eine gesetzliche Möglichkeit aus, alte Unterscheidungszeichen für amtliche Kennzeichen wieder zuzulassen. Der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kündigte schließlich im Jahr 2012 an, dass Kommunen künftig selbst über die Verwendung alter oder neuer Unterscheidungszeichen entscheiden könnten. Der Bundesrat stimmte am 21. September 2012 einer Verordnungsänderung zu, die allerdings zunächst nur die Reaktivierung ehemaliger Kennzeichen ermöglichte. Die entsprechende Regelung trat am 1. November 2012 in Kraft.
Einen wesentlichen Einfluss auf diese Entscheidung hatte die „Initiative Kennzeichenliberalisierung“ unter Federführung und auf Initiative des Prof. Dr. Ralf Bochert der Hochschule Heilbronn. Zwischen 2010 und 2012 wurden über 50.000 Personen in mehr als 200 Städten befragt. Das Ergebnis: Über 72 Prozent wünschten sich die Rückkehr zu alten Kennzeichen.
Seit dem 9. November 2012 können in allen Flächenländern einst abgeschaffte Kennzeichen wieder genutzt werden. Da Anträge zur Wiedereinführung jederzeit möglich sind, steigt die Zahl der reaktivierten Unterscheidungszeichen fortlaufend. Die Buchstabenkombinationen für Verwaltungsbezirke werden von den Bundesländern beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr beantragt. Die Genehmigung oder Abschaffung solcher Kürzel wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dabei dürfen keine Kombinationen verwendet werden, die als anstößig oder sittenwidrig gelten.
Seit dem 1. September 2023 ist es außerdem möglich, mehreren Unterscheidungszeichen für einen Bezirk zu beantragen – insbesondere, wenn die verfügbaren Kombinationen bald erschöpft sind. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Begründung durch das antragstellende Bundesland. Zuvor galt eine Regelung, die zusätzliche Kürzel nur dann zuließ, wenn sie bereits vor dem 25. Oktober 2012 vergeben worden waren. Im Oktober 2023 wurde erstmals unter der neuen Rechtsgrundlage ein weiteres Kürzel („MUC“) für München eingeführt.
Besondere Regelungen in einzelnen Bundesländern
Bereits vor der Einführung der Kennzeichenliberalisierung (ab 1. November 2012), durch die mehrere Kennzeichenkürzel pro Zulassungsbezirk möglich wurden, gab es zahlreiche Sonderfälle:
Baden-Württemberg
-
Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein, eine deutsche Exklave in der Schweiz, nutzt seit 1968 das eigene Unterscheidungszeichen BÜS (BÜS-A für verzollte Fahrzeuge, BÜS-Z für solche mit Zollfrist). Zuständige Zulassungsbehörde ist der Landkreis Konstanz. Ein Bürgerbüro, das auch Kfz-Zulassungen bearbeitet, befindet sich direkt in Büsingen.
-
Wie bereits unter Neuvergabe ausgelaufener Unterscheidungszeichen dargestellt, wird das Unterscheidungszeichen BK (früher für den Landkreis Backnang) seit 2007 auch im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt verwendet. Seit dem Jahr 2013 bzw. 2018 kann BK zudem wieder freiwillig im Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall beantragt werden – ein bundesweit einmaliger Fall von länderübergreifender Doppelvergabe.
Bayern
-
Stadt und Landkreis Coburg betreiben seit dem 1. Dezember 2014 eine gemeinsame Zulassungsstelle mit der Bezeichnung „Zweckverband Zulassungsstelle Coburg“, sodass keine Unterscheidung mehr zwischen Kennzeichen der kreisfreien Stadt und des Landkreises möglich ist.
-
Das Kennzeichen WÜM in Waldmünchen ist ein Sonderfall mit Buchstabendreher – korrekt wäre „WMÜ“, doch wegen besserer Verständlichkeit im Polizeifunk wurde seinerzeit im Jahr 1956 die Variante WÜM eingeführt.
Bremen
-
Beide kreisfreien Städte Bremen und Bremerhaven verwenden das Kürzel HB. Zur Unterscheidung nutzen Bremerhavener Fahrzeuge stets eine Kombination mit einem Buchstaben und vier Ziffern.
Hessen
-
Hanau behielt als Sonderstatusstadt das Kennzeichen HU, obwohl der übrige Main-Kinzig-Kreis die Kennung MKK erhielt. Seit 2013 bzw. 2016 sind dort auch die Altkennzeichen GN (Gelnhausen), SLÜ (Schlüchtern) und erneut HU freigegeben.
-
Wetzlar führt mit seinem ursprünglichen Unterscheidungszeichen WZ seit dem Jahr 2012 wieder ein eigenes Kennzeichen, nachdem es eine eigene Zulassungsbehörde erhalten hatte.
-
Rüsselsheim bemüht sich seit 2011 um ein eigenes Kürzel, bislang ohne Erfolg.
-
In Kassel teilen sich Stadt und Landkreis seit 2003 eine gemeinsame Zulassungsstelle; Kennzeichenkombinationen sind nicht mehr eindeutig einem Bereich zugeordnet.
Hessen/Sachsen
-
Wie bereits unter Neuvergabe ausgelaufener Unterscheidungszeichen dargestellt, wurde das Unterscheidungszeichen L sowohl für die frühere Stadt Lahn (1977 bis 1979) und den Lahn-Dill-Kreis (1977 bis 1990) als auch für die kreisfreie Stadt Leipzig und den ehemaligen Landkreis Leipziger Land verwendet. Alte Kennzeichen aus Lahn sowie dem Lahn-Dill-Kreis genießen wie allgemein üblich Bestandsschutz und bleiben damit unbegrenzt gültig.
Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach der zweiten Kreisgebietsreform, die am 4. September 2011 in Kraft trat, behielten frühere kreisfreie Städte wie Greifswald (HGW), Neubrandenburg (NB), Stralsund (HST) und Wismar (HWI), obwohl sie ihre Kreisfreiheit verloren, ihre Unterscheidungszeichen bei.
-
Die Insel Rügen führte, vor allem als touristisches Markenzeichen, zunächst weiterhin RÜG, das später als Wunschkennzeichen im neuen Landkreis Vorpommern-Rügen angeboten wurde (außer für Stralsund).
Nordrhein-Westfalen
-
In der Städteregion Aachen existiert eine gemeinsame Zulassungsstelle für Stadt und Umland. Neben dem Unterscheidungszeichen AC wird auch das Altkennzeichen MON (ehemals Kreis Monschau) wieder ausgegeben.
Saarland
-
St. Ingbert (IGB) und Völklingen (VK) besitzen als sogenannte Mittelstädte im Saarland weiterhin eigene Kennzeichen, obwohl sie verwaltungstechnisch zum Saarpfalz-Kreis bzw. dem Regionalverband Saarbrücken gehören.
-
Im Landkreis Neunkirchen (NK) kann auch das frühere Kennzeichen OTW (Ottweiler) gewählt werden. Allerdings ist es in einigen Ortsteilen nicht verfügbar, etwa dort, wo vor der Gebietsreform ein anderes Kennzeichen galt oder der Bereich neu zugeordnet wurde.
Umkennzeichnungspflicht [nach oben]
Früher war bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen Pflicht. Seit dem 1. Januar 2015 entfällt diese Vorschrift bundesweit – ein Fahrzeug kann sein bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn es in einem anderen Bezirk weitergenutzt wird.
Erkennungsnummer [nach oben]
Hinter dem Unterscheidungszeichen folgt die sogenannte Erkennungsnummer. Sie besteht aus einem oder zwei Buchstaben (ohne Umlaute) und bis zu vier, in bestimmten Fällen bis zu sechs Ziffern. Dabei dürfen keine führenden Nullen verwendet werden. Die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer darf maximal acht Zeichen lang sein.
Systematik der Kombinationen
Die möglichen Kombinationen sind in Gruppen unterteilt, um eine effiziente Verteilung der Kennzeichen zu ermöglichen:
-
Gruppe a: 1 Buchstabe + 1–3 Ziffern (z. B. A 1 bis Z 999)
-
Gruppe b: 2 Buchstaben + 1–2 Ziffern (z. B. AA 1 bis ZZ 99)
-
Gruppe c: 2 Buchstaben + 3 Ziffern (z. B. AB 100 bis ZZ 999)
-
Gruppe d: 1 Buchstabe + 4 Ziffern (z. B. A 1000 bis Z 9999)
-
Gruppe e: 2 Buchstaben + 4 Ziffern (z. B. AB 1000 bis ZZ 9999)
Diese Einteilung wurde unter anderem genutzt, wenn ein Kennzeichen mehreren Zulassungsstellen (z. B. Stadt und Landkreis) zugeordnet war. Auch bei neu vergebenen Kennzeichen wird diese Struktur weiterhin angewandt. Nicht alle Bezirke nutzen das volle Spektrum – kleinere Verwaltungen beschränken sich oft auf die Gruppen a–c, während Gruppen d und e eher für Wunschkennzeichen freigegeben sind.
Kennzeichen mit mehr als drei Buchstaben am Anfang (also dreistellige Unterscheidungszeichen) können aus Platzgründen keine Kombinationen aus Gruppe e enthalten.
Sowohl die Buchstaben- als auch die Zahlenkombinationen dürfen keine beleidigenden oder anstößigen Inhalte ergeben. Unzulässige Kombinationen werden gesperrt und nicht vergeben.
Unerwünschte Kennzeichenkombinationen [nach oben]
Nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen erlaubt. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 9) schließt Kombinationen aus, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dazu zählen insbesondere Kürzel, die in Verbindung mit extremistischen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalten stehen.
Nationalsozialistische Abkürzungen
Die Zulassungsstellen vergeben bereits seit vielen Jahren keine Kombinationen mehr, die eindeutig an Organisationen des Nationalsozialismus erinnern. Dazu gehören unter anderem:
-
HJ (Hitlerjugend)
-
KZ (Konzentrationslager)
-
NS (Nationalsozialismus)
-
SA (Sturmabteilung)
-
SS (Schutzstaffel).
Darüber hinaus sind Kürzel wie AH (Adolf Hitler), HH (Heil Hitler) und SD (Sicherheitsdienst) in vielen, aber nicht allen Zulassungsbezirken gesperrt. Auch IS, das Kürzel des sogenannten Islamischen Staats, wird in mehreren Städten und Landkreisen – z.B. Düsseldorf, Marburg-Biedenkopf oder dem Rhein-Sieg-Kreis – nicht mehr vergeben.
Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer
Manche problematischen Kombinationen ergeben sich erst durch die Verbindung von Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks und Erkennungsnummer. So wird in Stuttgart z.B. auf bestimmte Buchstaben wie A, S oder D verzichtet, weil sich daraus anstößige Kürzel ergeben könnten. Dennoch gibt es regionale Unterschiede: In Hannover war der Buchstabe J zeitweise zugelassen, wurde dann gestrichen und wird inzwischen wieder verwendet.
Beispiele für gesperrte oder umstrittene Kombinationen:
-
S-ED in Stuttgart (verweist auf die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands)
-
N-PD und N-SU in Nürnberg (Bezug zur NPD bzw. zur Terrorgruppe NSU)
-
WAF-FE im Kreis Warendorf
-
SK-IN im Saalekreis (assoziiert mit "Skinhead")
-
IZ-AN im Kreis Steinburg („NAZI“ rückwärts)
-
HEI-L im Kreis Dithmarschen
-
SU-FF im Rhein-Sieg-Kreis
-
MO-RD im Kreis Wesel (Anspielung auf das Wort „Mord“)
Im Fall der Landkreise Göttingen und Regensburg wurde die Kombination NS zunächst viele Jahre weitervergeben, bis Medienberichte zur Sperrung führten. Auch der Landkreis Schwandorf verzichtet auf die Kombination BUL-LE, um mögliche Beleidigungen zu vermeiden. Im Gegensatz dazu wird in Aachen weiterhin die Kombination AC-AB vergeben – eine Buchstabenfolge, die von Kritikern als problematisch angesehen wird (Anspielung auf „All Cops Are Bastards“).
Einschränkungen bei Zahlenkombinationen
Auch bestimmte Zahlenfolgen werden aus ähnlichen Gründen nicht mehr ausgegeben. In Brandenburg beispielsweise sind seit 2010 Kombinationen wie 88, 888, 188, 8818 oder HH 18 nicht mehr zulässig, da sie in rechtsextremen Kreisen verwendet werden.
In Baden-Württemberg wurde die Liste 2021 erweitert – dort sind nun auch 1488, HH 88, AH 88 und ähnliche Kombinationen ausgeschlossen.
Wunschkennzeichen [nach oben]
Offiziell seit dem 6. November 1991 haben Fahrzeughalter in Deutschland die Möglichkeit, ihr Kfz-Kennzeichen individuell zu gestalten, also ein sogenanntes Wunschkennzeichen zu beantragen. Für diese persönliche Kombination fällt eine bundesweit einheitliche Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro an. Wird das Wunschkennzeichen vorab online reserviert, kommt eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro hinzu, sodass insgesamt 12,80 Euro anfallen. Nahezu alle Zulassungsstellen bieten diese Online-Reservierung mittlerweile an.
Auch vor dem Jahr 1991 gab es bereits Wunschkennzeichen, jedoch wurden diese meist auf Basis des Entgegenkommens der Sachbearbeiter in den Kfz-Zulassungsstellen zugeteilt, sofern diese in den damaligen Karteikarten-Systemen gerade frei und verfügbar waren.