Inhaltsübersicht:
- Kennzeichen der Bundes-Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- System der BW-Kennzeichen von 1956 bis 1975
- System der BW-Kennzeichen von 1976 bis 2016
- System der BW-Kennzeichen seit 2016
- Zuständige Zulassungsbehörde
- Abbildungen
- Rechtsgrundlagen
Die Bundes-Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BW", auf das zwei Zifferngruppen folgen: Aktuell steht die erste für die jeweilige Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die darauffolgende Gruppe ist fortlaufend, wobei die "1" regelmäßig dem Dienstfahrzeug des Leiters der Außenstelle vorbehalten ist.
Die Außenstellen haben meist die zweite Zifferngruppe blockweise auf die einzelnen nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) bzw. Neubauämter verteilt.
System der BW-Kennzeichen von 1956 bis 1975 [nach oben]
Anfangs gab es zwölf Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSD) sowie den Bundesschleppbetrieb in Münster. Die Schlüsselziffern waren wie folgt verteilt:
BW 1-xxx | WSD Kiel |
BW 2-xxx | WSD Hamburg |
BW 3-xxx | WSD Bremen |
BW 4-xxx | WSD Aurich |
BW 5-xxx | WSD Hannover |
BW 6-xxx | WSD Münster |
BW 7-xxx |
Bundesschleppbetrieb Münster |
BW 8-xxx | WSD Duisburg |
BW 9-xxx | WSD Mainz |
BW 10-xxx | WSD Stuttgart |
BW 11-xxx | WSD Freiburg |
BW 12-xxx | WSD Würzburg |
BW 13-xxx | WSD Regensburg |
Aus diesen Ziffernbereichen, die nur bis Ende des Jahres 1975 ausgegeben wurden, dürfte mittlerweile kein zugelassenes Dienstfahrzeug mehr existieren.
Altes DIN-Kennzeichen der damaligen WSD Bremen, ca. 1960er Jahre (Privatsammlung) |
System der BW-Kennzeichen von 1976 bis 2016 [nach oben]
Mit Wirkung zum 1. Januar 1976 wurde die Struktur der Bundes-Wasser- und -Schifffahrtsverwaltung grundlegend geändert. Aus den zwölf WSD und dem Bundesschleppbetrieb Münster wurden insgesamt sieben WSD, die nunmehr nicht mehr den Namen des Hauptsitzes trugen, sondern nach der jeweiligen geographischen Lage eine Bezeichung nach Himmelsrichtung erhielten.
Dies hatte natürlich auch Auswirkungen auf die Kennzeichen-Systematik, deren Schlüsselziffern komplett geändert wurden. Lediglich Kiel behielt das Kennzeichen "BW 1"!
BW 1-xxx | WSD Nord (Kiel) |
BW 2-xxx | WSD Nordwest (Aurich) |
BW 3-xxx | WSD Mitte (Hannover) |
BW 4-xxx | WSD West (Münster) |
BW 5-xxx | WSD Südwest (Mainz) |
BW 6-xxx | WSD Süd (Würzburg) |
BW 7-xxx |
WSD Ost (Magdeburg), seit 1991 vor 1991 Berlin! |
Die "1" bezeichnet bei den "BW"-Kennzeichen den Leiter der jeweiligen Außenstelle der Generaldirektion. Das abgebildete Kennzeichen befand sich bis zur Abmeldung am Dienstfahrzeug des damaligen Präsidenten der WSD West in Münster. (Privatsammlung) |
System der BW-Kennzeichen seit 2016 [nach oben]
Im Jahr 2016 wurde mit dem Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG) eine Neubenennung der gesamten Bundes-Wasser- und -Schifffahrtsverwaltung vorgenommen. Seitdem heißt die Behörde im Gesamten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Sie verfügt über nachgeordnete Außenstellen, die bezüglich der örtlichen Zuständigkeiten den früheren WSD entsprechen.
Zusätzlich erhielt die GDWS mit Sitz in Bonn für ihren Fuhrpark das eigene Kennzeichen "BW 8"!
BW 1-xxx | ASt Nord (Kiel) |
BW 2-xxx | ASt Nordwest (Aurich) |
BW 3-xxx | ASt Mitte (Hannover) |
BW 4-xxx | ASt West (Münster) |
BW 5-xxx | ASt Südwest (Mainz) |
BW 6-xxx | ASt Süd (Würzburg) |
BW 7-xxx |
ASt Ost (Magdeburg) |
BW 8-xxx | GDWS (Bonn) |
Rote Probefahrt-Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BW" existieren im Übrigen nicht. Derartige rote Kennzeichen werden mit dem Kürzel der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde ausgegeben!
Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]
Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt jeweils dezentral über die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde am Sitz der Generaldirektion bzw. der Außenstellen. Dementsprechend tragen die "BW"-Kennzeichen das Dienstsiegel derjenigen Zulassungsbehörde.
Abbildungen [nach oben]
Kennzeichen des damaligen Präsidenten der WSD Nord mit Sitz in Kiel (Privatsammlung) |
Kennzeichen der damaligen WSD Mitte (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug des damaligen Präsidenten der WSD West (Sichtung in Münster im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug der damaligen WSD Süd (Sichtung in Nürnberg im Jahr 2007) |
Kennzeichen der damaligen WSD Ost mit Sitz in Magdeburg (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug der damaligen WSD Ost (Sichtung in Dresden im Jahr 2015) |
Kennzeichen derselben damaligen WSD Ost (Privatsammlung) |
Rechtsgrundlagen [nach oben]
§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen
(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Anlage 3 Nummer 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV
1. Unterscheidungszeichen Bund
BW Bundes-Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt)