Inhaltsübersicht:
- Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung bis Februar 2007
- Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung von März 2007 bis März 2009
- Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung seit April 2009
- Rechtsgrundlagen
Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung bis Februar 2007 [nach oben]
Fahrzeuge der Bundesfinanzverwaltung, insbesondere der Bundeszollverwaltung, nutzten bis zum Wegfall der numerischen Behörden-Kennzeichen auf kommunaler Ebene zum 1. März 2007 entsprechende Kennzeichen, die durch die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde am Sitz des Hauptzollamtes, Zollfahndungsamtes o. ä. ausgegeben wurden, also z. B. "BZ-2091", "DU-27", "MS-303", "N-110", "SB-413" oder "ZI-2216". Hierbei wurden, wie die Beispiele erkennen lassen, Zifferngruppen also "querbeet" vergeben, d. h. durch die Bundesfinanzverwaltung wurden gegenüber den Zulassungsbehörden vor Ort keine festen Vorgaben getroffen.
Sogar das Kennzeichen "DO-8100" (eigentlich eine Erkennungsnummer des Katastrophenschutzes) war auf den Zoll zugeteilt worden - konkret auf einen roten VW Golf IV am Flughafen Dortmund!
Dienstfahrzeug des Zolls in Lübeck mit numerischem Behörden-Kennzeichen (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug des Zolls in Stralsund mit numerischem Behörden-Kennzeichen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2011) |
Aus der folgenden Aufstellung sind einige bekannte numerische Behörden-Kennzeichen bis 2007 zu entnehmen:
Unterscheidungszeichen |
A (HZA Augsburg) |
Erkennungsnummer |
Ein- bis maximal fünfstellige fortlaufende Ziffernfolge |
Zuteilung (Behörde) |
dezentral (Zulassungsbehörde am Sitz des jeweiligen Hauptzollamtes bzw. der jeweiligen Einrichtung) |
Einführung |
1956 |
Beispiel-Kennzeichen |
A-2139 |
Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung von März 2007 bis März 2009 [nach oben]
Ab 1. März 2007 erhielten die jeweiligen Behörden und Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung zunächst alphanumerische zivile Kennzeichen, die nach wie vor durch die zuständigen Zulassungsbehörden vor Ort ausgegeben wurden. Da die Kennzeichen mit reiner Ziffernfolge nach dem Unterscheidungszeichen der Zulassungsbehörde nicht mehr vergeben werden durften, rückten ein bis zwei Buchstaben dazwischen. Viele Zulassungsbehörden wählten als Erkennungsbuchstaben die Kombinationen "HZ" (Hauptzollamt), "ZV" (Zollverwaltung) oder schlicht "Z" (Zoll).
Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster bekam für seine Dienstfahrzeuge Kennzeichen wie "MS-BZ 10" ("BZ" = Bildungszentrum).
Dienstfahrzeug des Zolls in Kiel mit alphanumerischem Kennzeichen (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007) |
Kennzeichen eines Zoll-Dienstfahrzeugs aus Darmstadt mit alphanumerischer Erkennungsnummer |
Aus der folgenden Aufstellung sind einige bekannte Kennzeichen aus der Übergangszeit zu entnehmen:
Unterscheidungszeichen |
A (HZA Augsburg) |
Erkennungsnummer |
Ein- oder zweistellige Buchstabenkombination |
Zuteilung (Behörde) |
dezentral (Zulassungsbehörde am Sitz des jeweiligen Hauptzollamtes bzw. der jeweiligen Einrichtung) |
Einführung |
1. März 2007 |
Beispiel-Kennzeichen |
A-CP 239 |
Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung seit April 2009 [nach oben]
Da mit dem Wegfall der Behörden-Kennzeichen ein regelrechter "Wildwuchs" an Buchstaben-Ziffern-Kombinationen im gesamten Bundesgebiet entstanden war, wurde zum 1. April 2009 ein bundeseinheitliches Kennzeichen für alle Dienstfahrzeuge der Bundesfinanzverwaltung eingeführt: "BD 16"!
Das Unterscheidungszeichen "BD" steht hierbei für "Bundesrepublik Deutschland", die Schlüsselzahl "16", die zuvor als Reserveblock nicht an ein Bundesministerium oder eine andere Einrichtung vergeben war, ist extra für die Bundesfinanzverwaltung neu freigegeben worden. Die darauffolgende Zahlenfolge ist ein- bis vierstellig und wird fortlaufend vergeben. Regional zuzuordnende Zahlenblöcke konnten nicht festgestellt werden.
Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung |
Neue Serie "BD 8"
Seit ca. Januar 2023 erhalten Dienstfahrzeuge der Bundesfinanzverwaltung neue Kennzeichen aus der bis dato nicht belegten Serie "BD 8". Diese lösen die vorherigen Kennzeichen aus der Serie "BD 16" ab. Grund für die Umstellung war die vermehrte Beschaffung und Zulassung von Fahrzeugen, denen ein E-Kennzeichen zugeteilt wird.
Kennzeichen der alten Serie "BD 16" beinhalteten bei vierstelliger Erkennungsnummer (z. B. "BD 16-6771") bereits acht Zeichen auf der Platine. Dadurch konnte das ergänzende "E" wegen Platzmangels nicht mehr angefügt werden. Daher waren in der Vergangenheit häufig E-Kennzeichen mit ein- bis dreistelliger Erkennungsnummer (wie z. B. "BD 16-2 E" oder "BD 16-549 E") zugeteilt worden.
Kennzeichen der Serie "BD 16" sind seit der Umstellung auf "BD 8" auslaufend und werden nicht mehr neu zugeteilt.
Kennzeichen der Bundesfinanzverwaltung aus der Ergänzungsserie "BD 8" (Quelle: Wikipedia, Oberstforster, Bundesfinanzverwaltung Zollkennzeichen, CC BY-SA 4.0) |
Rechtsgrundlagen [nach oben]
§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen
(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Anlage 3 Nummer 1 und 4 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV
1. Unterscheidungszeichen Bund
BD Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregierung, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung und des Bundesverfassungsgerichts
(Zulassungsbehörde Berlin; Zulassungsbehörde Bonn, Stadt; für BD 16 Kfz-Zulassungsstelle bei der „Generalzolldirektion“ – Dienstort Offenbach)