Inhaltsübersicht:
- Kennzeichen des Bundestages und der Bundesregierung
- Repräsentative Kennzeichen
- Wie der Bundestagspräsident zu seiner "1-1" kam
- Zwei Bundeshauptstädte?! Die Nummern-Zuteilung auf Berlin und Bonn
- Tarnkennzeichen: Inkognito im Alltag unterwegs
- Rechtsgrundlagen
Fahrzeuge des Bundes nutzen Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Gruppe gibt das Ministerium bzw. die Einrichtung an, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" in der Regel dem Minister, Präsidenten oder Leiter des Amtes vorbehalten ist.
Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Die folgende Tabelle gibt die letzte aktuelle Zuordnung (Stand Februar 2024) der einzelnen "BD"-Nummern nach der ersten Nummerngruppe an. Allerdings ändern sich ab und an die Zuordnungen, so dass keine Gewähr für die Korrektheit der Liste gegeben werden kann.
Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Deutschen Bundestages (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug des Deutschen Bundestages (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff) |
Funkstreifenwagen der Bundestagspolizei (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Sichtung in Hessen im Jahr 2014) |
Dienstfahrzeug des Bundespräsidialamtes mit E-Kennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Bundesministeriums des Innern (Privatsammlung) |
Kennzeichen des Bundesministeriums für Arbeit (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Bundesministeriums für Arbeit, ausgegeben von der Zulassungsbehörde der Stadt Bonn (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug der Bundesverteidigungsministerin (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff) |
Sondergeschützte Dienstfahrzeuge des BKA mit Kennzeichen der Serie "BD 23" auf einer Eskorten-Fahrt (Sichtung in Berlin am 16.03.2023, Luca Fritzsche) |
Repräsentative Kennzeichen [nach oben]
Zusätzlich zu den "BD"-Kennzeichen gibt es in bestimmten Fällen ein repräsentatives Kennzeichen (auch Protokoll-Kennzeichen genannt), das z. B. zu offiziellen Anlässen genutzt wird.
Der (inoffiziellen) protokollarischen Rangfolge der Bundesrepublik Deutschland gemäß ergibt sich folgende Reihenfolge:
Repräsentant | Kennzeichen |
Bundespräsident | 0-1 |
Bundestagspräsident | 1-1 |
Bundeskanzler | 0-2 |
Präsident des Bundesrates | BD 3-1 * |
Präsident des Bundesverfassungsgerichts | 4-1 |
* ohne repräsentatives Kennzeichen
Wohl vor allem auch aus Sicherheitsgründen werden diese Repräsentativ-Kennzeichen jedoch meist nur kurzzeitig zu offiziellen Anlässen an den Dienstfahrzeugen angebracht. Ansonsten werden die Dienstfahrzeuge mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen bewegt.
Derzeit ist die "0-1" an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vergeben. (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug des Bundespräsidenten (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff) |
Dienstfahrzeug des Bundespräsidenten mit Standern (Sichtung in Berlin, Luca Fritzsche) |
Das Kennzeichen "0-2" gehört zum Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers. Dieses Exemplar befand sich am Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff) |
Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers Olaf Scholz (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Dienst-Kennzeichen des Außenministers Hans-Dietrich Genscher (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug der Außenministerin Annalena Baerbock (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Bis vor einigen Jahren wurden im Auswärtigen Amt die folgenden repräsentativen Kennzeichen zugeteilt, wobei heutzutage nur noch "0-3" ausgegeben wird:
Kennzeichen | Nutzer |
0-4 | Erster beamteter Staatssekretär |
0-5 | Zweiter beamteter Staatssekretär |
0-6 | Erster parlamentarischer Staatsminister |
0-7 | Zweiter parlamentarischer Staatsminister |
0-8 | Chef des Protokolls |
Dienst-Kennzeichen des ersten beamteten Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Dienst-Kennzeichen des zweiten beamteten Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Dienst-Kennzeichen des ersten parlamentarischen Staatsministers des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Dienst-Kennzeichen des zweiten parlamentarischen Staatsministers des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Dienst-Kennzeichen des Chefs des Protokolls des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung) |
Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem repräsentativen Kennzeichen "4-1" (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Wie der Bundestagspräsident zu seiner "1-1" kam [nach oben]
Als zweiter deutscher Bundestagspräsident hatte Dr. Dr. Eugen Gerstenmaier 1956, zwei Jahre nach Amtsantritt, mit den neuen Kennzeichen für die Bundesrepublik die Kennung "BD 1-1" erhalten, was ihm allerdings nicht zusagte.
So setzte er schließlich zum 01. März 1957 eine Änderung durch, dass der Bundestagspräsident fortan die repräsentative Nummer "1-1" erhalten sollte.
Dienst-Kennzeichen des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (Privatsammlung) |
Dank des ehemaligen Bundestagspräsidenten Gerstenmaier darf auch der heutige Amtsinhaber noch das besondere Kennzeichen "1-1" am Fahrzeug tragen. (Fotoarchiv) |
Dienstfahrzeug des ehemaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (Sichtung in Dresden im Jahr 2016) |
Dienstfahrzeug der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Zwei Bundeshauptstädte?! Die Nummern-Zuteilung auf Berlin und Bonn [nach oben]
Da seit dem Umzug der Regierung nach Berlin auch in Bonn noch die jeweiligen Ministerien existieren, haben im Prinzip alle diese Ministerien zwei Sitze: Einen in Berlin und einen in Bonn.
Entsprechend wurde die zweite Nummerngruppe (bei "BD 9-60" ist es die "60") aufgeteilt: Die Nummern "1" bis "399" sind dem ersten Dienstsitz in Berlin zugeordnet, die Nummern "400" bis "599" dem zweiten in Bonn.
Folglich lässt sich aus dieser Nummern-Zuteilung ableiten, dass sich das "BD 9-60" beispielsweise an einem Fahrzeug des Bundesministeriums des Innern in Berlin befand, da die "60" in den Block 1 bis 399 gehört und dadurch dem ersten Dienstsitz zugeordnet ist.
Tarnkennzeichen: Inkognito im Alltag unterwegs [nach oben]
Wer sich mit offenen Augen beispielsweise durch das Berliner Regierungsviertel bewegt, dem wird auffallen, dass dort recht viele hochpreisige dunkle Limousinen umherfahren. Häufig handelt es sich dabei um Dienstfahrzeuge des Bundestages und vor allem der Bundesministerien.
Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bundesregierung im Alltag mit zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" oder gar die repräsentativen Kennzeichen wie "0-2" oder "1-1" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.
Zwei Dienstfahrzeuge der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2019) |
Zwei Dienstfahrzeuge der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2019) |
Dienstfahrzeug der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen und Stander der Europäischen Union (Sichtung in Berlin im Jahr 2023, Luca Fritzsche) |
Rechtsgrundlagen [nach oben]
§ 9 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen
(1) Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. [...] Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 2 erhalten. Die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge dürfen nur aus höchstens sechsstelligen Zahlen bestehen.
Anlage 2 Nummer 1 und 4 zu § 9 Absatz 1 Satz 6 FZV
1. Unterscheidungszeichen Bund
BD Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregierung, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundeskriminalamtes
(Zulassungsbehörde Berlin; Zulassungsbehörde Bonn, Stadt;
für BD 8 und 16 Kfz-Zulassungsstelle bei der „Generalzolldirektion“ – Dienstort Offenbach)[...]
4. Sonderkennzeichen für Dienstkraftwagen des Präsidenten des Deutschen Bundestages
1-1 Dienstkraftwagen des Präsidenten des Deutschen Bundestages
(Zulassungsbehörde Berlin)