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Systematik [nach oben]
Die Dienstfahrzeuge des Bundeskanzleramtes erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die Ziffer "6" steht stets für das Bundeskanzleramt, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Bundeskanzler vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.
Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bundesregierung im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.
Repräsentative Kennzeichen [nach oben]
Der Bundeskanzler trägt an seinem Dienstfahrzeug zu offiziellen Anlässen das Kennzeichen "0-2".
Sicherlich vor allem aus Sicherheitsgründen wird dieses Repräsentativ-Kennzeichen jedoch meist nur kurzzeitig zu offiziellen Anlässen am Dienstfahrzeug angebracht. Ansonsten wird das Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen bewegt.
Das Kennzeichen "0-2" gehört zum Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers. Dieses Exemplar befand sich am Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff) |
Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers Olaf Scholz (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers Olaf Scholz (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024) |
Stander am Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers Olaf Scholz (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024) |
Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]
Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Bundeshauptstadt Berlin als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde am Sitz des Bundeskanzleramtes.