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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die Ziffer "18" steht stets für das BMVg, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Minister vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bundesregierung im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Dienstfahrzeug der Bundesverteidigungsministerin (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Stadt Bonn sowie die Bundeshauptstadt Berlin als jeweils örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörden am ersten bzw. zweiten Sitz des BMVg.