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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die Ziffer "21" steht stets für das BMFSFJ, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Minister vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bundesregierung im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Bundeshauptstadt Berlin sowie die Stadt Bonn als jeweils örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörden am ersten bzw. zweiten Sitz des BMFSFJ.