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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Bundesrechnungshofes erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die Ziffer "8" steht stets für den Bundesrechnungshof, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Stadt Bonn als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde am Sitz des Bundesrechnungshofes.