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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Bundesverfassungsgerichts erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die Ziffer "4" steht stets für das Bundesverfassungsgericht, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten und die "2" dem Vizepräsidenten vorbehalten ist.

Aus Sicherheitsgründen ist der Großteil der Dienstfahrzeuge des Bundesverfassungsgerichts im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

 

Dienst-Kennzeichen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Bundesverfassungsgerichts (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle (Sichtung in Hessen im Jahr 2014)

 

Dienstfahrzeug der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Doris König (Sichtung in Hamburg im Jahr 2023)

 

Dienstfahrzeug des Bundesverfassungsgerichts (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024)

 

Repräsentative Kennzeichen [nach oben]

Zu offiziellen Anlässen und Veranstaltungen, bei denen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als Vertreter des Verfassungsorgans auftritt, trägt dessen Dienstfahrzeug meist das Kennzeichen mit der Kennung 4-1. Dieses Protokoll-Kennzeichen wurde etwa im Jahr 2015 eingeführt, zuvor gab es nur das Kennzeichen BD 4-1.

 

Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (Sichtung in Hamburg im Jahr 2023)

 

Dienst-Kennzeichen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024)

 

Tritt die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Vertretung des Präsidenten auf, führt diese an ihrem Dienstfahrzeug das Protokoll-Kennzeichen 4-2.

 

Dienstfahrzeug des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof (Sichtung in Berlin im Jahr 2018)

 

Dienst-Kennzeichen des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Sichtung in Berlin im Jahr 2018)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Stadt Karlsruhe als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde am Sitz des Bundesverfassungsgerichts.