Inhaltsübersicht:
- Diplomaten und Botschaftspersonal – Erstes Kennzeichen-System
- Diplomaten, Botschaftspersonal und internationale Organisationen – Zweites Kennzeichen-System
- Konsulate
- Rechtsgrundlagen
Diplomaten und Botschaftspersonal – Erstes Kennzeichen-System [nach oben]
Schon im Jahr 1950 war auf Wunsch des Auswärtigen Amtes für Diplomaten und anderweitig bevorrechtigte Personen das Unterscheidungszeichen "0" (Null) eingeführt worden.
Die damaligen Diplomaten-Nummernschilder entsprachen bis 1956 auch hinsichtlich ihres Aussehens noch dem der Besatzungszonen-Kennzeichen, d. h. weißer Rand sowie weiße Schrift auf schwarzem Grund.
Altes Diplomaten-Kennzeichen aus der ersten Serie ab 1950 (ebay.de) |
Mit der Einführung des bundesweit bis heute gültigen deutschen Kfz-Kennzeichen-Systems zum 1. Juli 1956 wurden auch die Diplomaten-Nummernschilder optisch angepasst und zudem einige Änderungen in den Nummern-Zuordnungen vorgenommen.
Die Schilder sahen nun den kommunalen Behörden-Kennzeichen recht ähnlich.
Diplomaten mit entsprechendem Pass bekamen Kennzeichen mit einer "0" sowie einer Nummerngruppe, getrennt durch einen Bindestrich.
Dieses Auto trägt ein reguläres Diplomaten-Kennzeichen von etwa 1959. (Karlheinz Porth, Fotoarchiv) |
Zweizeiliges Diplomaten-Nummernschild von ca. 1958. (Karlheinz Porth, Fotoarchiv) |
Dieses Nummernschild aus den 1950er/1960er Jahren war um eine zusätzliche "CD"-Einprägung erweitert worden, die jedoch nicht vorschriftsgemäß bzw. erforderlich war. (Karlheinz Porth, Fotoarchiv) |
Hier wurden die Kennungen "CD" und "D" zusätzlich zum Diplomaten-Kennzeichen eingeprägt. (Karlheinz Porth, Fotoarchiv) |
Auch hier wurden die Kennungen "CD" und "D" zusätzlich zum Diplomaten-Kennzeichen eingeprägt. (Karlheinz Porth, Fotoarchiv) |
Bevorrechtigte Personen, die allerdings keinen Diplomaten-Status hatten, bekamen Bonner Kennzeichen mit "500er" oder "5000er" Nummern, z. B. "BN-5476", wobei die zugehörige Botschaft aus dieser Nummer nicht abzuleiten war.
Diplomaten, Botschaftspersonal und internationale Organisationen – Zweites Kennzeichen-System [nach oben]
Für die Fahrzeuge von Diplomaten und Botschaftspersonal und internationalen Organisationen wurde 1973 ein neues Kennzeichen-System eingeführt.
Diplomaten und Botschaftspersonal [nach oben]
Für Diplomaten (Protokollausweis "D") wird weiterhin eine voranstehende "0" als Unterscheidungszeichen ausgegeben, gefolgt von zwei Zifferngruppen, die formal durch jeweils einen Bindestrich getrennt sind, z. B. wie im Folgenden abgebildet "0-119-1".
Die erste Nummerngruppe ist dem Zahlenbereich "10" bis "299" entnommen und gibt die zugehörige Botschaft an. Die Schlüsselzahlen 170 bis 199 sind hierbei auszunehmen, da sie nicht Botschaften, sondern internationalen Organisationen vorbehalten sind!
Die zweite Nummerngruppe wird fortlaufend vergeben und ist maximal dreistellig. Die Ziffer "1" erhält der Botschafter des jeweiligen Landes.
Das Zusatzschild "CD" darf optional getragen werden.
Dienstfahrzeug des schwedischen Botschafters in Deutschland (Sichtung in Berlin im Jahr 2019) |
Das Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeugs lässt sich wie folgt entschlüsseln: Die "119" gibt als erste Zahlengruppe das zugehörige Land der Botschaft an (hier: Schweden), die zweite Zahlengruppe ist hier nur die Ziffer "1" und lässt erkennen, dass das Fahrzeug dem schwedischen Botschafter in Deutschland gehört.
Zuständige Zulassungsbehörden für die Ausgabe dieser beschriebenen Diplomaten-Kennzeichen sind die Bundeshauptstadt Berlin und die Stadt Bonn.
Die Diplomaten-Kennzeichen können auf Antrag auch als Oldtimer-Kennzeichen, E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen ausgegeben werden!
EURO-Kennzeichen eines Diplomaten der Apostolischen Nutiatur (Vatikan) (Privatsammlung) |
Fahrzeug der Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland mit recht hoher Erkennungsnummer "523" (Sichtung in Berlin im Jahr 2015) |
Dienstfahrzeug des Botschafters von Usbekistan in Deutschland (Sichtung in Berlin im Jahr 2018) |
VW Käfer der italienischen Botschaft in Deutschland mit H-Diplomaten-Kennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff) |
PKW Mercedes der ungarischen Botschaft in Deutschland mit E-Diplomaten-Kennzeichen und fehlendem Bindestrich zwischen den beiden Zahlengruppen (Sichtung in Berlin im Jahr 2023, Richard Hall) |
Berliner und Bonner Botschaftspersonal ohne Diplomatenstatus, z. B. aus den Bereichen Technik und Verwaltung (Protokollausweis "VB"), erhält nach der Regelung von 1973 Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des jeweiligen Sitzes der Botschaft ("B" für Berlin oder "BN" für Bonn). Darauffolgend sind diese Kennzeichen ähnlich wie die Diplomaten-Kennzeichen aufgebaut: Sie bestehen aus zwei Zifferngruppen, von denen die erste die zugehörige Botschaft angibt (Zahlen "10" bis "299") und die zweite fortlaufend vergeben wird. Die Ziffernfolge ist hierbei ein- bis maximal dreistellig.
Besonderheit: Da es in Berlin Überschneidungen mit Kennzeichen der Senatsverwaltung geben könnte (siehe auch Landtage und Landesregierungen), werden für Fahrzeuge des Botschaftspersonals dort nur Kennzeichen ausgegeben, deren zweite Nummerngruppe ab "300" beginnt, d. h. das Kennzeichen "B 11-13" wäre einem Dienstfahrzeug der Senatsverwaltung geordnet, das Kennzeichen "B 11-302" hingegen einem Fahrzeug des Botschaftspersonals der ägyptischen Botschaft!
Fahrzeug des administrativen Personals der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin (Sichtung in Berlin im Jahr 2019) |
Fahrzeug des administrativen Personals der rumänischen Botschaft in Berlin (Sichtung in Berlin im Jahr 2015) |
Kennzeichen des administrativen Personals der brasilianischen Botschaft in Bonn (Privatsammlung) |
Die folgende Aufstellung ist Wikipedia entnommen und zeigt die derzeit (Stand: Januar 2020) vergebenen Schlüsselzahlen für die einzelnen Botschaften der Länder:
10 | Vatikanstadt |
11 | Ägypten |
12 | Angola |
13 | Albanien |
14 | Äthiopien |
15 | Afghanistan |
16 | Algerien |
17 | Vereinigte Staaten („Amerika“) |
18 | Argentinien |
19 | Australien |
20 | Bangladesch |
21 | Belgien |
22 | Brunei |
23 | Bulgarien |
24 | Myanmar (früher Birma) |
25 | Bolivien |
26 | Brasilien |
27 | Burundi |
28 | Chile |
29 | Volksrepublik China |
30 | Costa Rica |
31 | Weißrussland („Belarus“) |
32 | Bosnien und Herzegowina |
33 | Äquatorialguinea |
34 | Dänemark |
35 | Benin (früher Dahomey) |
36 | Dominikanische Republik |
37 | Ecuador |
38 | Elfenbeinküste |
39 | El Salvador |
40 | Kosovo |
41 | Estland |
42 | Liechtenstein |
43 | Montenegro |
44 | Finnland |
45 | Frankreich |
46 | Gabun |
47 | Ghana |
48 | Griechenland |
49 | Vereinigtes Königreich („Großbritannien“) |
50 | Guatemala |
51 | Guinea |
52 | Lettland |
53 | Litauen |
54 | Haiti |
55 | Honduras |
56 | Indien |
57 | Indonesien |
58 | Irak |
59 | Iran |
60 | Irland |
61 | Island |
62 | Laos |
63 | Kap Verde |
64 | Israel |
65 | Italien |
66 | Jamaika |
67 | Japan |
68 | Jemen |
69 | Jordanien |
70 | Serbien (früher Jugoslawien) |
71 | Kuwait |
72 | Kuba |
73 | Katar |
74 | Kamerun |
75 | Kanada |
76 | Kenia |
77 | Kolumbien |
78 | Republik Kongo |
79 | Südkorea („Korea“) |
80 | Libanon |
81 | Liberia |
82 | Libyen |
83 | Lesotho |
84 | Luxemburg |
85 | Madagaskar |
86 | Malawi |
87 | Malaysia |
88 | Mali |
89 | Marokko |
90 | Mauretanien |
91 | Mexiko |
92 | Malta |
93 | Monaco |
94 | Nepal |
95 | Neuseeland |
96 | Nicaragua |
97 | Niederlande |
98 | Niger |
99 | Nigeria |
100 | Norwegen |
101 | Mongolei |
102 | Mosambik |
103 | Oman |
104 | Burkina Faso (früher Obervolta) |
105 | Österreich |
106 | Pakistan |
107 | Panama |
108 | Paraguay |
109 | Peru |
110 | Philippinen |
111 | Polen |
112 | Portugal |
113 | Papua-Neuguinea |
114 | Namibia |
115 | Ruanda |
116 | Rumänien |
117 | Sambia |
118 | Saudi-Arabien |
119 | Schweden |
120 | Schweiz |
121 | Senegal |
122 | Sierra Leone |
123 | Singapur |
124 | Simbabwe |
125 | Somalia |
126 | Spanien |
127 | Sri Lanka |
128 | Sudan |
129 | Südafrika |
130 | Syrien |
131 | Tansania |
132 | Thailand |
133 | Togo |
134 | Tonga |
135 | Tschechien |
136 | Tschad |
137 | Türkei |
138 | Tunesien |
139 | Uganda |
140 | Russland (früher Sowjetunion) |
141 | Uruguay |
142 | Ungarn |
143 | Ukraine |
144 | Grenada (Botschaft seit 17.08.2013 geschlossen) |
145 | frei |
146 | Venezuela |
147 | Vietnam |
148 | Vereinigte Arabische Emirate |
149 | frei |
150 | frei |
151 | Demokratische Republik Kongo (früher Zaire) |
152 | Zentralafrikanische Republik (Botschaft sitzt in Paris) |
153 | Zypern |
154 | Kroatien |
155 | Slowenien |
156 | Aserbaidschan |
157 | Slowakei |
158 | Kasachstan |
159 | Nordmazedonien |
160 | Usbekistan |
161 | Eritrea |
162 | Georgien |
163 | Tadschikistan |
164 | Bahrain |
165 | Kambodscha |
166 | Armenien |
167 | Kirgisistan |
168 | Moldau |
169 | Turkmenistan |
200 | Mauritius |
201 | Nordkorea |
202 | Dschibuti |
203 | Guinea-Bissau (Botschaft geschlossen) |
204 | Südsudan |
205 | Botswana |
206 | Malediven |
Duplikatskennzeichen [nach oben]
Im Fall des Verlustes eines Diplomaten-Nummernschildes (z. B. nach Diebstahl oder Verlorengehen) wird ein so genanntes Duplikatskennzeichen ausgegeben, das dasselbe Kennzeichen trägt, allerdings am Ende zusätzlich ein "A" enthält.
Die Zuteilung eines solchen Duplikats erfolgt erfahrungsgemäß jedoch nur im Fall des Verlustes des Kennzeichens des Botschafters. Würde also beispielsweise das Kennzeichen "0-140-36" eines Dienstfahrzeugs der russischen Botschaft in Verlust geraten, bekäme das Fahrzeug einfach ein anderes Kennzeichen aus dem Block "0-140".
Nach Verlust des Original-Nummernschildes "0-24-1" erhielt der Botschafter von Myanmar das abgebildete Duplikatskennzeichen. (Gordon Ladwig, Fotoarchiv) |
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Duplikatskennzeichen für das Fahrzeug des Botschafters von Bosnien und Herzegowina (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff) |
Wie in dem Fall vorgegangen würde, wenn auch dieses Duplikatskennzeichen verloren geht, ist nicht bekannt. Dass das Fahrzeug erneut "sein" Diplomaten-Kennzeichen erhält, nun allerdings mit dem zusätzlichen Buchstaben "B", klingt zwar naheliegend, allerdings gibt es aus der jahrzehntelangen Praxis keinen einzigen bekannten Fall dieser Art.
Dienstliches Hauspersonal [nach oben]
Fahrzeuge des dienstlichen Hauspersonals der Botschaften (Protokollausweis "DP") erhalten zivile Kennzeichen aus extra dafür freigehaltenen Sonderserien der Zulassungsstelle Berlin bzw. Bonn. In Berlin ist dies die Serie "B-FA 1000" bis "B-FA 9999", in Bonn die Serie "BN-AA 1000" bis "BN-AA 9999". Das Zusatzschild "CD" darf nicht getragen werden. Eingetragener Fahrzeughalter ist der Inhaber des Protokollausweises.
Fahrzeug des Hauspersonals einer Berliner Botschaft, hier unzulässig mit Zusatzschild "CD" versehen (Sichtung in Berlin im Jahr 2017, Christian Pfaff) |
Kennzeichen eines Fahrzeug des Hauspersonals einer Bonner Botschaft (Privatsammlung) |
Internationale Organisationen [nach oben]
Die Fahrzeuge der Bediensteten von Internationalen Organisationen (Protokollausweis "D" oder Sonderausweis "IO") erhalten analog zu den Diplomaten-Kennzeichen des aktuellen Systems je nach Verordnungslage eine voranstehende "0" oder ein "BN" als Unterscheidungszeichen, worauf zwei Zifferngruppen folgen, die formal durch jeweils einen Bindestrich getrennt sind.
Die erste Nummerngruppe ist den Zahlenbereichen zwischen "170" und "199" bzw. zwischen "300" bis "399" entnommen und gibt die zugehörige Internationale Organisation an.
Die zweite Nummerngruppe wird fortlaufend vergeben und ist lt. Rundschreiben "Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland" (RdSchr. v. 15.9.2015, 503-90-507.00) des Auswärtigen Amtes maximal zweistellig.
Das Zusatzschild "CD" darf getragen werden, wenn das Fahrzeug ein "0"-Kennzeichen erhalten hat!
Die folgende Aufstellung ist wiederum Wikipedia entnommen und zeigt die derzeit (Stand: Januar 2020) vergebenen Schlüsselzahlen für die einzelnen Internationalen Organisationen. Ebenfalls ersichtlich ist, inwiefern die jeweiligen Dienstfahrzeuge mit "0"- bzw. "BN"-Kennzeichen zugelassen werden:
Organisation | Sitz | Mitglieder mit Diplomatenstatus | Mitglieder der Organisationen |
---|---|---|---|
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) | Berlin | 0-170- | |
Europäische Zentralbank (EZB) | Frankfurt am Main | 0-171- | |
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) | Köln | BN-172- | |
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR) | Berlin | 0-173- | BN-173- |
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) | Bonn | 0-174- | BN-174- |
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM) [bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM), Bonn] |
Berlin | 0-175- | BN-175- |
Büro der Liga der Arabischen Staaten | Berlin | 0-176- | BN-176- |
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Generalsekretariat | Berlin | 0-177- | BN-177- |
Europäisches Operations-Zentrum für Weltraumforschung (ESOC) | Darmstadt | BN-178- | |
NATO EF 2000 and Tornado Development, Production & Logistics Management Agency (NETMA) [bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München] |
Unterhaching | BN-179- | |
Europäische Südsternwarte (ESO) | Garching bei München | 0-180- | BN-180- |
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) | Heidelberg | 0-181- | BN-181- |
Europäische Kommission − Vertretung in Deutschland − | 0-182- | ||
Europäisches Patentamt (EPA) | München | BN-183- | |
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) | Berlin | BN-184- | |
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – Büro Berlin – | Berlin | 0-185- | BN-185- |
Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) | Darmstadt | BN-186- | |
Europäisches Astronautenzentrum (EAC) | Köln | BN-187- | |
UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen | Hamburg | BN-188- | |
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) | Potsdam | 0-189- | BN-189- |
Weltbank (IFC) | Frankfurt am Main | 0-190- | |
Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit – Weltgesundheitsorganisation – Regionalbüro für Europa | Bonn | 0-191- | BN-191- |
Umweltprogramm der Vereinten Nationen – Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS) | Bonn | 0-192- | BN-192- |
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC) | Bonn | 0-193- | BN-193- |
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) | Bonn | 0-194- | BN-194- |
Internationaler Seegerichtshof (ISGH) | Hamburg | 0-195- | BN-195- |
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) | Bonn | 0-196- | BN-196- |
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD) | Bonn | 0-197- | BN-197- |
UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-Centre) | Bonn | 0-198- | BN-198- |
Universität der Vereinten Nationen − Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement − | Bonn | 0-199- | BN-199- |
Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen (UNOOSA/UN-SPIDER) | Bonn | 0-300- | BN-300- |
Sekretariat für die Studie „Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt“ (UNEP/TEEB) | Bonn | 0-301- | BN-301- |
Internationale Organisation für Erneuerbare Energien − Innovations und Technologiezentrum (IRENA/IITC) | Bonn | 0-302- | BN-302- |
Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt (GCDT) | Bonn | 0-303- | BN-303- |
Weltgesundheitsorganisation (WHO) | Bonn | BN-311- | |
Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR) |
Bonn | 0-313- | BN-313- |
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) | Frankfurt am Main |
0-317- | BN-317- |
Fahrzeug der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission (Sichtung in Potsdam im Jahr 2018) |
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Oldtimer mit Kennzeichen des Sekretariats der Klimarahmen-Konvention in H-Ausführung (Sichtung in Köln im Jahr 2018) |
Konsulate [nach oben]
Fahrzeuge der in Deutschland niedergelassenen Berufskonsulate erhalten Kennzeichen, die formal wie die numerischen Behörden-Kennzeichen aufgebaut sind. Auf das Unterscheidungszeichen des jeweiligen örtlichen Zulassungsbezirks folgt eine drei- bis fünfstellige Ziffernfolge, die stets mit der Ziffer "9" beginnt, also z. B. "B-986", "D-9022" oder "F-94851".
Vorgeschrieben ist also die Ausgabe von Kennzeichen der Zahlenblöcke "900" bis "999" sowie "9000" bis "9999", explizit nur in der Stadt Frankfurt am Main auch die Ausgabe der Zahlenblöcke "90000" bis "99999".
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Auch ein zweistelliges Konsulatskennzeichen wurde bereits in Deutschland gesichtet, und zwar die Kennung "K-91" eines in Köln niedergelassenen Konsulats. Dies widerspricht formal den Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums sowie dem bereits im Punkt Internationale Organisationen benannten Rundschreiben des Auswärtigen Amtes, wonach die Zahlenfolgen "1" bis "99" nur Behörden-Kennzeichen für Dienstfahrzeuge oberster und oberer Bundes- und Landesbehörden zugeteilt werden sollten und Konsulatsfahrzeuge drei- bis fünfstellige Erkennungsnummern erhalten.
Die Dienstfahrzeuge der Berufskonsulate dürfen das Zusatzschild "CC" führen.
Auch die Privatfahrzeuge der Konsularbeamten (Protokollausweis "K") sowie der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals (Protokollausweis "VK") und des dienstlichen Hauspersonals (Protokollausweis "DH") erhalten die benannten Konsulatskennzeichen mit drei- bis fünfstelliger Erkennungsnummer. Das Zusatzschild "CC" hingegen dürfen nur die Konsularbeamten führen.
Da Konsulatskennzeichen zwar wie Behörden-Kennzeichen aufgebaut sind, aber nicht mit ihnen gleichzusetzen sind, werden sie weiterhin zugeteilt und sind nicht vom Wegfall der numerischen Behörden-Kennzeichen zum 1. März 2007 betroffen!
Hinweis: Dienstfahrzeuge der in Deutschland niedergelassenen Honorarkonsulate sind nicht berechtigt, die hier beschriebenen Konsulatskennzeichen zu führen. Die Fahrzeuge erhalten gewöhnliche alphanumerische Kennzeichen. Jedoch ist für diese Fahrzeuge auch das Führen des Ovals "CC" zulässig!
Kennzeichen eines Konsulats in der Stadt Frankfurt am Main (Privatsammlung) |
Kennzeichen eines Konsulats in der Stadt Stuttgart (Privatsammlung) |
Fahrzeug mit Berliner Konsulatskennzeichen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Fahrzeug mit Frankfurter Konsulatskennzeichen (Sichtung in Köln im Jahr 2018) |
Fahrzeug mit Leipziger Konsulatskennzeichen und Zusatzschild "CC" (Sichtung in Leipzig im Jahr 2018) |
Fahrzeug eines Honorarkonsuls mit zivilem Kennzeichen und Zusatzschild "CC" (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Außerdem ist zu beachten, dass in der Vergangenheit nicht nur Erkennungsnummern aus dem Behörden-Kennzeichen-Block an Konsulatsfahrzeuge zugeteilt wurden, sondern anders herum auch Erkennungsnummern aus dem "900"- und "9000"-Block an Behörden-Fahrzeuge!
Bekanntes Beispiel sind Kennzeichen aus der Reihe "BN-9xx", die durch die Stadt Bonn für die Dienstfahrzeuge des Eisenbahnbundesamtes ausgegeben wurden:
Kein Konsulatsfahrzeug, sondern seinerzeit ein Dienstfahrzeug des Eisenbahnbundesamtes! (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Auch der fränkische Landkreis Bayreuth wich von den Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums ab und teilte flächendeckend Kennzeichen der Reihe "BT-9xxx" als Behörden-Kennzeichen für Fahrzeuge des Landratsamtes und der Gemeinden zu!
Behörden-Kennzeichen des Landkreises Bayreuth (Privatsammlung) |
Rechtsgrundlagen [nach oben]
§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen
(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Anlage 3 Nummer 3 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV
3. Unterscheidungszeichen des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
0; B oder BN Diplomatischen Vertretungen oder Internationalen Organisationen und in Abhängigkeit vom Status der bevorrechtigten Person
(Zulassungsbehörde Berlin, Zulassungsbehörde Bonn, Stadt)Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirkes am Sitz des Konsulats Berufskonsularische Vertretungen und in Abhängigkeit vom Status der bevorrechtigten Person
(Zulassungsbehörde am Sitz des Konsulats)