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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung des Freistaates Bayern erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BYL", was für "Bayern Land" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Freistaates Bayern im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Dienst-Kennzeichen des bayerischen Ministers für Verkehr (Privatsammlung)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt München als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.