Inhaltsübersicht:

 

Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Abgeordnetenhauses und des Senats der Bundeshauptstadt Berlin erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "B", was für "Berlin" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für das Abgeordnetenhaus, die Senatskanzlei bzw. die jeweilige Senatsverwaltung oder sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Senator o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Berliner Landesregierung im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

 
Dienstfahrzeug des ehemaligen Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses Dennis Buchner (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Dienstfahrzeug des Abgeordnetenhauses von Berlin mit E-Kennzeichen (Sichtung in Berlin, Christian Pfaff)

 

Dienstfahrzeug des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin Michael Müller, hier mit Stander als Bundesratspräsident (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff)

 

 
Dienstfahrzeug der Justizverwaltung des Landes Berlin (Sichtung in Berlin im Jahr 2024)

 

Dienstfahrzeug der Bundesstraßenverwaltung des Landes Berlin (Sichtung in Berlin im Jahr 2011)

 

Gedrucktes (nicht geprägtes!) Kennzeichen der Berliner Senatsverwaltung aus den 1950er Jahren (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug der Senatsverwaltung des Landes Berlin (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Bundeshauptstadt Berlin als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.