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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung von Brandenburg erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BBL", was für "Brandenburg Land" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Landes Brandenburg im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Dienstfahrzeug der Präsidentin des Landtages Brandenburg Ulrike Liedtke (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Dienstfahrzeug des Landtages Brandenburg (Sichtung in Schwerin im Jahr 2019)

 

Dienstfahrzeug der Staatskanzlei des Landes Brandenburg (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff)

 

Dienst-Kennzeichen der Landesregierung von Brandenburg (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des Brandenburger Innenministeriums in alter DIN-Machart (Sichtung in Potsdam im Jahr 2019, Christian Pfaff)

 

Kennzeichen der Landesregierung Brandenburg

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt Potsdam als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.