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Systematik [nach oben]
Die Dienstfahrzeuge der Bürgerschaft und des Senats der Freien Hansestadt Bremen erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "HB", was für "Hansestadt Bremen" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für die Bürgerschaft (Landesparlament), die Senatskanzlei bzw. die jeweilige Senatsverwaltung oder sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Senator o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.
Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bremer Landesregierung im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.
Dienstfahrzeug des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienst-Kennzeichen des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienstfahrzeug des Bremer Senats (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Dienst-Kennzeichen des Bremer Senats (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007) |
Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]
Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Freie Hansestadt Bremen als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.