Inhaltsübersicht:
Systematik [nach oben]
Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung von Niedersachsen erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "NL", was für "Niedersachsen Land" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.
Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Landes Niedersachsen im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.
![]() |
Dienst-Kennzeichen des Landtages von Niedersachsen (Privatsammlung) |
![]() |
Dienstfahrzeug der Landesregierung von Niedersachsen (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]
Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt Hannover als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.