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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erhalten seit dem 01.08.1988 Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "NRW", was für "Nordrhein-Westfalen" steht. Zuvor erhielten dien Dienstfahrzeuge das Unterscheidungszeichen "RWL". Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Landes Nordrhein-Westfalen im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Kennzeichen des Dienstfahrzeugs der ehemaligen Landtagspräsidentin von Nordrhein-Westfalen Carina Gödecke (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des Landtagspräsidenten von Nordrhein-Westfalen André Kuper mit E-Kennzeichen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024)

 

Dienstfahrzeug des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (Sichtung in Hamburg im Jahr 2023)

 

Dienst-Kennzeichen des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (Sichtung in Hamburg im Jahr 2023)

 

Dienstfahrzeug der Fahrbereitschaft der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Sichtung in Schwerin im Jahr 2024)

 

Dienst-Kennzeichen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit ausgelaufenem Unterscheidungszeichen "RWL" (Privatsammlung)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt Düsseldorf als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.