Inhaltsübersicht:
Systematik [nach oben]
Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung von Sachsen-Anhalt erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "LSA", was für "Land Sachsen-Anhalt" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.
Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Landes Sachsen-Anhalt im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.
Dienstfahrzeug des Präsidenten des Landtages Sachsen-Anhalt Gunnar Schellenberger (Sichtung in Berlin im Jahr 2022) |
Dienstfahrzeug des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Sichtung in Magdeburg im Jahr 2018) |
Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]
Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt Magdeburg als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.