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Systematik [nach oben]

Die Dienstfahrzeuge des Landtages und der Landesregierung von Schleswig-Holstein erhalten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "SH", was für "Schleswig-Holstein" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Nummerngruppe ist ein- bis zweistellig und steht für den Landtag, die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Ministerium oder die sonstige Landesbehörde. Die zweite Nummerngruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" dem Präsidenten, Minister o.ä. vorbehalten ist. Die darauffolgenden Erkennungsnummern werden für sämtliche Dienstfahrzeuge zugeteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge des Landes Schleswig-Holstein im Alltag mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die repräsentativen Behörden-Kennzeichen werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Dienstfahrzeug des ehemaligen Präsidenten des Landtages von Schleswig-Holstein Klaus Schlie (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff)

 

Dienstfahrzeug der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007)

 

Dienstfahrzeug des Innenministeriums von Schleswig-Holstein (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007)

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge erfolgt über die Landeshauptstadt Kiel als örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.