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Inhaltsübersicht:

 

Zum 13. November 1996 wurde dem Technischen Hilfswerk das bundeseinheitliche Unterscheidungszeichen "THW" für dessen Kraftfahrzeuge zugewiesen. Zuvor waren die Fahrzeuge des THW mit Behörden-Kennzeichen aus den "8000er"-Zahlenblöcken zugelassen, speziell aus den Zahlenfolgen ab "8600" bis "8999".

Mit der Zuteilung dieses neuen Kennzeichens erfolgte schrittweise die flächendeckende und vollständige Umkennzeichnung aller in Deutschland zugelassenen THW-Fahrzeuge.

Von den ehemaligen Behörden-Kennzeichen des THW mit Zahlenfolge ab "8600" zu unterscheiden sind die Behörden-Kennzeichen mit Zahlenfolge ab "8000" bzw. "80000", die für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Ebene der unteren Landesbehörden, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zugeteilt wurden. Diese letzteren Fahrzeuge waren nicht von der Umkennzeichnung auf "THW" betroffen, da sie nicht der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zugehörig waren.

 

Kennzeichen-Systematik [nach oben]

Auf den Kennzeichen folgt dem Unterscheidungszeichen "THW" eine vier- oder fünfstellige Erkennungsnummer, die stets mit der Ziffer "8" oder "9" beginnt.

Mit der Einführung der "THW"-Kennzeichen im Jahr 1996 waren zunächst nur die Zahlenblöcke 8000 ff. und 80000 ff. ausgegeben worden. Da die freien Nummern-Kontingente nach einigen Jahren jedoch teilweise aufgebraucht waren, wurden zwischen den Jahren 2004 und 2005 auch Kennzeichen aus den Zahlenbereichen "THW-9000" und "THW-90000" für die Zuteilung freigegeben.

Für die THW-Bundesleitung sind die Nummern "THW-8000" bis "THW-8009" reserviert.

Auch rote Probefahrt-Kennzeichen werden einzelnen THW-Dienststellen bei Bedarf seitens des Beschaffungsamtes ausgegeben. Diese stammen aus dem Nummernblock "THW-0600" bis "THW-0699".

 

Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt über die THW-Zulassungsstelle beim Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern.

Diese gibt ein eigenes Dienstsiegel heraus, das in farbiger Ausführung den Bundesadler zeigt und von der Umschrift Bundesrepublik Deutschland ★ Beschaffungsamt des BMI - Kfz-Zul.-St. ★ umgeben ist.

 

Abbildungen [nach oben]

Bis zur Einführung des separaten "THW"-Kennzeichens liefen diejenigen Fahrzeuge mit Nummern wie dieser aus dem Landkreis Bad Tölz. (Privatsammlung)

 

Kennzeichen des Dienstfahrzeugs des Präsidenten des THW mit der ersten vergebenen Nummer "THW-8000" (Privatsammlung)

 

Ein Dienstfahrzeug der Bundesleitung des THW (Sichtung in Berlin im Jahr 2019)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des THW (Privatsammlung)

 

Der Nummernbereich "THW-84000" bis "THW-84999" ist den Ortsverbänden des Landesverbandes Bremen/Niedersachsen zugeteilt. (Privatsammlung)

 

Ein Dienstfahrzeug des THW mit Kennzeichen aus dem 9000er-Block (Sichtung auf der BAB 4 in Sachsen im Jahr 2015)

 

Rotes Probefahrt-Kennzeichen des THW an einem VW Passat (Quelle: VEBEG)

 

 

Warum kam es zur Einführung des THW-Kennzeichens? [nach oben]

Die Einführung des bundeseinheitlichen Kennzeichens erfolgte auf den Impuls des THW-Angehörigen Helmut Pfitzmeier hin, der seinerzeit im Referat Grundsatz der THW-Leitung tätig war. Hierzu wird folgender Text zitiert, der sich im Original auf der Internetseite der Historischen Sammlung des THW findet:

 

Helmut Pfitzmeier: Wie das THW zu seinem THW-Fahrzeugkennzeichen kam

Während des Rheinhochwassers 1993-94 hatte die THW-Leitung erstmals nach THW- Neukonzept vorsorglich entsprechende Teil-/Einheiten aus nicht-betroffenen Landesverbänden wie Bayern, Niedersachsen, Berlin etc. in der „THW-Struktur“,  d.h. im OV Leverkusen und an der KSB (heute AKNZ) in Ahrweiler zusammengezogen und für eine kurzfristige Verfügbarkeit bereitgehalten.

Die Stadt Köln war durch ihren geliebten Vater Rhein stark in Mitleidenschaft genommen und hatte alle seine Kräfte der Feuerwehr, des KatS und auch des THW, d.h. der Ortsverbände in Köln, eingesetzt.

Der AL E, Herr Läpke und ich rätselten in der THW- Operationszentrale (OPZ), warum Köln keine überörtlichen THW-Kräfte anforderte, obwohl der Pegel beharrlich anstieg.

Schließlich beschlossen wir, nach Köln in den Kathastrophenstab zu fahren, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Dort angekommen, in den späten Abendstunden, hatte sich die Lage soweit zugespitzt, dass, wenn der Pegel noch vier (4 !) cm weiter anstieg, der gesamte Stadtbezirk Porz hätte evakuiert werden müssen. Die dortigen Schutzwälle konnten nicht weiter erhöht werden und das Stadtgebiet dahinter lag 2 bis 3 m tiefer.

Auf unsere Frage, wie das THW nun helfen könne, antwortete der Feuerwehrchef,  Herr Neuhoff: ,,Wir brauchenTransportfahrzeuge, alles, was wir kriegen können. Und das schnellstens!“.

Nach kurzer Überlegung bot Herr Läpke 20 THW-LKW aus unserer Bereitstellung an und deren Eintreffen innerhalb von max. zwei Stunden.

Dieses Angebot wurde sofort angenommen und Herr Läpke veranlasste aus dem KatS-Stab heraus den umgehenden Einsatz der entsprechenden Kräfte aus Ahrweiler und Leverkusen.

Wir blieben vor Ort, um eventuell weiter helfen zu können.  Nach etwa zwei Stunden meldete sich der Einsatzabschnittsleiter Porz beim Stab und berichtete,

„dass da viele THW-LKW bei ihm ankämen, er diese aber nicht führen könne, da die ja kein Kölner Kennzeichen hätten !“

Herr Neuhoff und wir konnten ihm versichem, dass ihm die ,,ausländischen“ THW-Kräfte unterstellt seien und er diese problemlos führen könne.

Vater Rhein zeigte indessen Gnade und verharrte zwei cm unter der Schutzmauerkrone.

Dieses Erlebnis brachte mich auf den Gedanken, dass ja die Bundeswehr (Y) der Bundesgrenzschutz (BGS) und sogar die Post (BP) eigene einheitliche Kennzeichen hatten – und warum wir nicht?

Damit ging ich zum AL E, dieser schlug den Gedanken dem BMI, d.h. Herm Dr. Ammermüller, mit der Kölner Geschichte als Begründung vor.

Der Weg dahin, dem THW ein eigenes, einheitliches Kennzeichen zu ermöglichen, erwies sich als überraschend kurz und einfach – und so kam es dazu !

 

Quelle: Helmut Pfitzmeier: Wie das THW zu seinem THW-Fahrzeugkennzeichen kam (thwhs.de, 15.11.2014)

 

 


Rechtsgrundlagen [nach oben]

§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen

(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

 

Anlage 3 Nummer 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV

1. Unterscheidungszeichen Bund

THW Dienstfahrzeuge der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(Kfz-Zulassungsstelle beim „Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern“ in Bonn als zentrale Zulassungsbehörde)