Wie alles begann ...

Im Jahr 1886 revolutionierte Gottlieb Daimler mit dem ersten Kraftwagen auf vier Rädern die gesamte Industrie. Ein Einzylinder-Viertaktmotor sorgte für Geschwindigkeiten von bis zu 18 km/h.

Am 01.08.1888 wurde auf Karl Friedrich Benz schließlich der erste Führerschein ausgestellt.

Zum 14. August 1893 erließ der Polizei-Präsident von Paris in Frankreich die Anordnung, dass die Nutzung jeglicher Motorfahrzeuge nur mit einer polizeilichen Erlaubnis möglich sein sollte: Eine Metall-Platte mit dem jeweiligen Eigentümer-Namen, der Adresse sowie einer behördlich vergebenen Nummer habe man immer am Fahrzeug zu führen - die wohl ersten bekannten Nummernschilder der Welt wurden Praxis.

Nur drei Jahre später, 1896, führte Baden die ersten Kennzeichen für Fahrzeuge im Deutschen Reich ein.

1898 folgte Hessen mit eigenständigen Nummernschildern, die erstmals auf die jeweilige Stadt bzw. den jeweiligen Kreis bezogene Kürzel in Form von Buchstaben aufwiesen. Beispielsweise stand fortan der Buchstabe G auf einem Schild für den Kreis Groß-Gerau, zugleich aber auch für Gießen, z.B. [G13626]. Um eine Unterscheidung vornehmen zu köönnen, waren die Schilderfarben unterschiedlich gestaltet: So bekamen Fahrzeughalter aus Groß- Gerau rote Schilder, wer dagegen aus Gießen kam, fuhr mit einem blauen Schild herum.

1901 führten auch Provinzen und Staaten wie Anhalt (A), Sachsen (I bis V) und Schaumburg/Lippe (SL) ihre eigenen Kennzeichen ein, die sogar in dieser Form in das spätere, deutschlandweit einheitliche System von 1906 übernommen werden konnten, da sie dessen Regelungen gerecht wurden.

Einige weitere Städte nahmen Fahrzeug-Kennzeichnungen anhand individuell gestalteter Systeme und Schilder vor, so soll am 14.01.1899 in München die Nummer '1' in Form eines kleinen gelben Schildes mit schwarzer Schrift vergeben worden sein.

Dies könnte das erste Münchner Kfz-Kennzeichen sein. (Quelle: Europlate)


Auch Preußen kam im Jahr 1901 auf das Schild: Fast alle Kürzel von A bis Z wurden bis 1902 im gesamten Land auf die jeweiligen Provinzen bzw. Regierungsbezirke verteilt, z.B. 'A' für Berlin, 'C' für Ostpreußen, 'D' für Westpreußen, 'E' für Brandenburg usw.

Mit dem späteren System von 1906 wurde ein 'I' als römische Ziffer für die '1' vor diese Buchstaben gesetzt, d.h. für Berlin beispielsweise galt nun 'IA', für Brandenburg 'IE' und für Pommern 'IH'.

Dieses emaillierte Auto-Nummernschild von ca. 1906 bis 1908 ist wohl eines der allerersten in Deutschland und befand sich vermutlich an dem PKW eines sehr wohlhabenden Bürgers der Stadt Hannover. (Privatsammlung)

 

Rotes Probefahrt-Kennzeichen mit extrem kurzer Erkennungsnummer aus der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein, Altona (Privatsammlung).