Gesperrt! Verbotene Kürzel auf DDR-Kennzeichen
Einige Buchstabenkombinationen in dem zweibuchstabigen DDR-Kennzeichen-System waren für zivile Fahrzeuge aus verschiedenen Gründen nie ausgegeben worden, so beispielsweise "CC" oder "CD", da diese das "Konsularische Korps" bzw. das "Diplomatische Korps" betitelten (siehe auch Diplomatisches Corps und ausländische Vertretungen).
Ferner waren Kombinationen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus aufwiesen, ebenfalls, genau wie in der Bundesrepublik, untersagt: Weder "HJ", noch "KZ", "SA" oder "SS" waren jemals herausgegeben worden.
Die Kombination "NS" hingegen, die dem Bezirk Gera zuzuordnen war, konnte nicht zu den verbotenen Unterscheidungszeichen gezählt werden: "NS" ist in den amtlichen Kennzeichen-Listen der DDR nämlich offiziell eingetragen und wurde dementsprechend in verschiedenen Kreisen des Bezirkes Gera für Fahrzeuge zugeteilt:
Ein Blick in die Zuteilungslisten für DDR-Kennzeichen verrät, dass das Unterscheidungszeichen "NS" regulär ausgegeben wurde. |