Kennzeichen für Probefahrten
Auf Vorschlag des Berliner Polizeipräsidenten wurden im Jahr 1910 spezielle Nummernschilder eingeführt, die Probe-, Test- sowie Überführungsfahrten dienen sollten. Mit einer solchen "roten Nummer" war das jeweilige Fahrzeug auch zugleich versichert - die Schilder mussten nach endgültiger Zulassung des Fahrzeugs an den Händler zurückgegeben werden, da sie wiederverwendet wurden.
Im Gegensatz zu herkömmlichen zivilen Kennzeichen waren die Probefahrt-Kennzeichen in komplett roter Schrift ausgeführt. Strukturell bestanden sie aus dem Unterscheidungszeichen des jeweiligen Landes, Freistaates bzw. der Behörde, gefolgt von einer nur aus Ziffern bestehenden Erkennungsnummern. Diese begann stets mit einer Null (0) und war insgesamt maximal neunstellig, also beispielsweise "IA-0185" oder "Th-0130367".
Eine Sonderregelung stellten Probefahrt-Kennzeichen mit grüner Schrift dar, die nur von 1926 bis 1934 speziell für Motorräder ausgegeben, später aber wieder abgeschafft wurden. Nach 1934 waren auch Probefahrt-Kennzeichen für Krafträder wieder wie anfangs rot beschriftet.
Probefahrt-Kennzeichen der Deutschen Reichsbahn (Direktion Berlin), gefertigt aus Gummi (Privatsammlung) |
Rotes Probefahrt-Kennzeichen aus der Preußischen Provinz Brandenburg, Landkreis Kyritz (Privatsammlung). |
Rotes Probefahrt-Kennzeichen mit extrem kurzer Erkennungsnummer aus der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein, Altona (Privatsammlung). |
Im Land Mecklenburg wurde dieses Probefahrt-Kennzeichen verwendet. Der für das bloße Auge nur noch sehr schwer erkennbare Stempel auf dem Schild zeigt die Umschrift "Stadt Wesenberg" (Privatsammlung). |
Grünes Probefahrt-Kennzeichen für Motorräder von 1926 bis 1934, Freistaat Sachsen, Amtshauptmannschaft Pirna (ehem. Privatsammlung) |
Grünes Probefahrt-Kennzeichen für Motorräder von 1926 bis 1934, Freistaat Thüringen, Kreis Sondershausen (Privatsammlung) |