Sollten Oldtimer, also Autos mit einem Baujahr bis (zuletzt) 1960, an Ausfahrten oder Treffen teilnehmen, so konnte man seit 1968 ein besonderes Kennzeichen über den Allgemeinen Deutschen Motorsportverband der DDR (ADMV) beantragen.
Dieses Nummernschild ermöglichte eine Ausfahrt mit dem Oldtimer, ohne dass eine amtliche Zulassung vorliegen musste!
Die Oldtimer-ADMV-Nummernschilder hatten vorgeschriebene Maße von 15 x 21 cm, die Beschriftung wurde in weißer Schrift auf schwarzem Grund aufgetragen.
Im oberen Drittel des Schildes befand sich eine Erkennungsnummer. Die erste Ziffer dieser Nummer stand für die jeweilige Fahrzeugkategorie. Unter jener Erkennungsnummer war das ADMV-Abzeichen (meist als Metallstecker oder Abziehbild) zu finden, darunter wurde schließlich teilweise die weiße Aufschrift "DDR" aufgemalt.