Deutsche Kennzeichen, die nach dem Unterscheidungszeichen nur aus einer Ziffernfolge bestehen, sind in irgendeiner Form behördlich zugeteilt. Ausnahmen bilden lediglich die Kennzeichen der Konsulate.

Behörden-Kennzeichen des ehemaligen Landkreises Schwerin (Privatsammlung)


Um den verschiedenen deutschen Behörden eine eigene Form des Kfz-Kennzeichens zu gewähren, waren mit dem bundeseinheitlichen Kennzeichensystem zum 1. Juli 1956 auch diese speziellen Behörden-Kennzeichen eingeführt worden.

Nach dem Stadt- oder Landkreis-Kürzel folgte eine ein- bis fünfstellige Zahlenfolge, die gemäß der u. a. Zuordnungstabelle die Art der Behörde präzisierte.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 1. März 2007 ist aus Gründen der Vereinfachung des Zulassungsverfahrens das "klassische" Behörden-Kennzeichen abgeschafft worden.
Einzige Ausnahmen:

  1. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vergeben weiter reguläre Behörden-Kennzeichen. Sie konnten sich eine "Gesetzeslücke" zu Gute machen, denn die in der FZV explizit aufgeführten Kennzeichen der Landtage und Landesregierungen sind von der Behörden-Kennzeichen-Abschaffung nicht betroffen (siehe auch Anlage 3 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV).
    Da in diesen drei Städten das Landesregierungs-Kennzeichen ("B", "HB", "HH") dem Stadt-Kennzeichen ("B", "HB", "HH") entspren, können Behörden-Kennzeichen dort weiter vergeben werden!

  2. Einige Zulassungsbezirke vergeben bzw. vergaben Behörden-Kennzeichen auch nach dem 1. März 2007 weiterhin an ausgewählte Landesbehörden wie Landesbauämter oder Landgerichte! Dieses Vorgehen dürfte jedoch nicht gesetzeskonform gewesen sein.

  3. Für Dienstfahrzeuge der Berufskonsulate werden weiterhin numerische Kennzeichen mit in der Regel drei- bis fünfstelligen Ziffernfolgen, beginnend mit der "9", ausgegeben. Genäß § 8 Absatz 1 Satz 6 i. V. m. Anlage 3 Nummer 3 FZV sind diese Kennzeichen ohnehin nicht dem System der Behörden-Kennzeichen unterzuordnen, auch wenn sie formal so erscheinen.


Für die Zuteilung von Behörden-Kennzeichen gab es wie für die Bundes- und Landesregierungs-Kennzeichen entsprechende Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums:


1 bis 99, 100 bis 199, 1000 bis 1999, 10000 bis 19999 Oberste, obere und mittlere Bundes- sowie Landesbehörden (Kraftfahrt-Bundesamt, Regierungspräsidien, Gerichte u. a.)
200 bis 299, 2000 bis 2999, 20000 bis 29999, 6000 bis 6999 Untere Verwaltungsbehörden (Gemeinde-/Stadt-/ Kreisämter, Feuerwehr, Finanzämter u. ä.)
300 bis 399, 3000 bis 3999, 30000 bis 39999, 7000 bis 7999, 70000 bis 79999 Polizei (Kommunale, Landes-, Autobahn-, Bereitschaftspolizei u. ä.)
8000 bis 8999, 80000 bis 89999 Katastrophenschutz
900 bis 999, 9000 bis 9999 Konsularische Vertretungen, mit Zusatzschild "CC"


In einigen Stadt- und Landkreisen Deutschlands gab es jedoch teilweise erhebliche Abweichungen von diesen Empfehlungen, auf die noch spezieller eingegangen wird.

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen verschiedene deutsche Behörden-Kennzeichen:

Kennzeichen des Dienstfahrzeugs des damaligen Regierungspräsidenten in Braunschweig, 1960er Jahre (Privatsammlung)

 

Die "Nummer 1" im Kreis Wolfenbüttel gehörte zu einem Dienstfahrzeug der dortigen JVA. (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs der Landesdirektion Chemnitz (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs der Bezirksregierung Arnsberg (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs der Landesdirektion Leipzig (Privatsammlung)

 

Kennzeichen des Dienstfahrzeugs des Landrates des ehemaligen Landkreises Wittgenstein (Privatsammlung)

 

Dieses Nummernschild befand sich bis 1995 am Dienstfahrzeug der Landrätin des ehemaligen Landkreises Artern! (Privatsammlung)

 

Die Kreisverwaltungen bekamen meist Behörden-Kennzeichen im Bereich der "200er"- oder "2000er"-Nummern zugeteilt. (Privatsammlung)

 

Behörden-Kennzeichen der Stadt Würzburg in sehr seltener Saison-Ausführung (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs der Polizeidirektion Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern (Privatsammlung)

 

Rettungstransportwagen (RTW) der der Bereitschaftspolizei Mecklenburg-Vorpommern (Sichtung in Schwerin im Jahr 2015)

 

Dienstfahrzeug des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven mit Behörden-Kennzeichen der explizit in Bremerhaven ausgegebenen 6000er-Serie (Sichtung in Norddeich im Jahr 2015)

 

Einsatzfahrzeug des Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises in Thüringen (Sichtung in Sondershausen im Jahr 2015)

 

Feuerwehr-Fahrzeug der Stadt Halle (Saale) mit Behörden-Kennzeichen des 20000er-Blocks (Sichtung in Halle im Jahr 2018)

 

Für die Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt waren Nummern des Bereiches "ASL-31xxx" vorgesehen, da sich diese Schule in Aschersleben befindet. (Privatsammlung)

 

Die Bereitschaftspolizei des Landes Sachsen-Anhalt stattete ihre Fahrzeuge mit Kennzeichen aus dem Nummernblock "MD-30000" bis "MD-30499" aus. (Privatsammlung)

 

In Düsseldorf wurden die "7000er"-Nummern der Autobahnpolizei zugeteilt. (Privatsammlung)

 

Dieses Kennzeichen gehörte bis Ende der 1980er Jahre an ein Auto des Katastrophenschutzes im Alt-Kreis Geldern. (Privatsammlung)

 

Vorsicht Falle! Dieses Nummernschild war NICHT nach den Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums vergeben worden. Eigentlich hätte es der "9000er"-Nummer nach für ein Konsulatsfahrzeug ausgegeben werden sollen, jedoch lief es tatsächlich bei der Kreisverwaltung in Bayreuth. Dort hat man auch viele Feuerwehrfahrzeuge mit diesem Nummernblock ausgestattet. (Privatsammlung)