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Kennzeichen des Bundesgrenzschutzes (1956 bis 2005) [nach oben]

Der Bundesgrenzschutz (BGS) wurde mit dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 16. März 1951 gegründet. Die Dienstfahrzeuge des BGS erhielten mit der Einführung der bundesdeutschen Kfz-Kennzeichen-Systems zum 1. Juli 1956 das Unterscheidungszeichen "BG", gefolgt von zwei Zifferngruppen. Die erste Zifferngruppe war grundsätzlich zweistellig und gab die Fahrzeugart an. Die zweite Zifferngruppe war ein- bis dreistellig und fortlaufend vergeben.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Fahrzeugarten welche Schlüsselnummern in der ersten Zifferngruppe zugeteilt bekamen:

Fahrzeugart Schlüsselnummer
Motorräder BG 10 bis BG 12
Personenkraftwagen (PKW)
BG 15 bis BG 19
Geländefähige PKW
BG 20 bis BG 24
Leichte Lastkraftwagen (LKW)
BG 25 bis BG 29
Geländewagen bis 2 t Nutzlast, Leichttransporter
BG 30 bis BG 34
LKW bis 6 t Nutzlast BG 35 bis BG 39
LKW bis 6 t Nutzlast, geländegängig
BG 40 bis BG 44
LKW über 6 t Nutzlast, Schwertransporter, Kraftomnibusse (KOM)
BG 45 bis BG 49
Panzerfahrzeuge, geschützte Sonderwagen
BG 50 bis BG 54
Anhänger BG 55 bis BG 59
Probefahrt-Kennzeichen BG-0400 bis BG-0499
BG-0600 bis BG-0699

 

Ein LKW des Bundesgrenzschutzes war ehemals mit diesem Nummernschild ausgestattet. Die Zahl nach dem Unterscheidungszeichen bezeichnet bei den "BG"- und "BP"-Kennzeichen die Fahrzeugart, wobei die "31" für "mittlere geländefähige PKW und LKW" steht. (Privatsammlung)

 

Ein Dienstsiegel, wie es auf Kennzeichen des Bundesgrenzschutzes geklebt wurde. (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007)

 

Dieses Kennzeichen befindet sich an einem DKW Munga, der als Oldtimer des damaligen Bundesgrenzschutzes innerhalb der heutigen Bundespolizei gepflegt wird. Interessant ist auch, dass das Dienstsiegel als Feststoffplakette ausgeführt ist (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007).

 

Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007)

 

Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes (Sichtung in Köln im Jahr 2006)

 

Kennzeichen eines Motorrades des Bundesgrenzschutzes mit punktförmligem Trennzeichen zwischen den Zifferngruppen (Privatsammlung)

 

Kennzeichen eines Motorrades des Bundesgrenzschutzes mit herkömmlichem Bindestrich zwischen den Zifferngruppen (Privatsammlung)

 

Fehlgeprägtes, echt gelaufenes Bundesgrenzschutz-Kennzeichen in FE-Schrift, aber ohne blauen EU-Balken, zudem gänzlich ohne Bindestrich zwischen den beiden Zifferngruppen (Privatsammlung)

 

Auch rote Nummernschilder zu Probefahrtzwecken gab es beim Bundesgrenzschutz. (Privatsammlung)



Kennzeichen der Bundespolizei (seit 2005) [nach oben]

Zum 1. Juli 2005 wurde der Bundesgrenzschutz umbenannt und heißt seitdem Bundespolizei. Damit einher ging eine Änderung des Unterscheidungszeichens der amtlichen Kennzeichen für die Dienstfahrzeuge von "BG" in "BP". Dieses Kürzel wurde zuletzt von der ehemaligen Deutsche Bundespost verwendet. Da deren Fahrzeuge jedoch im Zuge der Privatisierung komplett umgekennzeichnet worden waren, kam es zu keiner Überschneidung.

Am formalen Aufbau der Kennzeichen wurden darüber hinaus keine Änderungen vorgenommen, d. h. die Kennzeichen bestehen nach dem Kürzel "BP" auch weiterhin aus zwei Zifferngruppen, von denen die erste die Fahrzeugart angibt und die zweite fortlaufend vergeben wird:

Fahrzeugart Schlüsselnummer
Motorräder BP 10 bis BP 12
Personenkraftwagen (PKW)
BP 15 bis BP 19
Geländefähige PKW
BP 20 bis BP 24
Leichte Lastkraftwagen (LKW)
BP 25 bis BP 29
Geländewagen bis 2 t Nutzlast, Leichttransporter
BP 30 bis BP 34
LKW bis 6 t Nutzlast BP 35 bis BP 39
LKW bis 6 t Nutzlast, geländegängig
BP 40 bis BP 44
LKW über 6 t Nutzlast, Schwertransporter, Kraftomnibusse (KOM)
BP 45 bis BP 49
Panzerfahrzeuge, geschützte Sonderwagen
BP 50 bis BP 54
Anhänger BP 55 bis BP 59
Elektro-Fahrzeuge BP 60 (mit E am Ende)
Probefahrt-Kennzeichen BP-0600 bis BP-0699


In den Jahren 2006 und 2007 erfolgte eine schrittweise Umkennzeichnung aller Dienstfahrzeuge der Bundespolizei. Lediglich einige sehr alte Dienstfahrzeuge des damaligen Bundesgrenzschutzes, die als Oldtimer innerhalb der Bundespolizei im Rahmen der eigenen Historie gepflegt werden, tragen noch alte Kennzeichenschilder mit "BG", wobei es sich bei diesen wenigen Fahrzeugen überwiegend um Zulassungen aus den 1950er und 1960er Jahren handelt.

"BP 15-1" ist das nummernmäßig erste ausgegebene einzeilige, längliche Kennzeichen für ein Dienstfahrzeug der Bundespolizei, denn die vorherigen Serien "BP 10" bis "BP 12" sind Motorrädern vorbehalten und werden ausschließlich im Zweizeiler-Format ausgefertigt!

 

Dieses Kennzeichen der Bundespolizei war für einen Halbgruppenkraftwagen auf Basis eines Ford Transit zugeteilt worden (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007).

 



Dieser Landrover im Dienste der Bundespolizei zeigt anhand der G-KAT-Plakette in der Windschutzscheibe, dass im Rahmen der Umkennzeichnung von "BG" auf "BP" die Erkennungsnummer "23-103" direkt übernommen wurde, d. h. es änderte sich nur das Unterscheidungszeichen auf "BP" (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007).

 

Dienstfahrzeug (PKW) der Bundespolizei (Sichtung in Ratzeburg im Jahr 2007)

 

Rettungstransportwagen der Bundespolizei (Sichtung in Berlin im Jahr 2023, Luca Fritzsche)

 

Ziviles sondergeschütztes Fahrzeug der Bundespolizei (Sichtung in Berlin im Jahr 2023, Luca Fritzsche)

 

Rotes 06-Kennzeichen der Bundespolizei an einem historischen Sonderwagen des Bundesgrenzschutzes (Sichtung in Lübeck im Jahr 2011, Tilman Schroeder)



Zuständige Zulassungsbehörde [nach oben]

Die Zulassung der Dienstfahrzeuge der Bundespolizei erfolgt zentral über die Zulassungsstelle beim Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern.

Diese gibt ein eigenes Dienstsiegel heraus, das in farbiger Ausführung den Bundesadler zeigt und von der Umschrift Bundesrepublik Deutschland ★ Beschaffungsamt des BMI - Kfz-Zul.-St. ★ umgeben ist.

 


Rechtsgrundlagen [nach oben]

§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen

(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

 

Anlage 3 Nummer 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV

1. Unterscheidungszeichen Bund

BG Dienstfahrzeuge der Bundespolizei
(Kfz-Zulassungsstelle beim „Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern“ in Bonn als zentrale Zulassungsbehörde)
(noch gültig, wird nicht mehr zugeteilt)
BP Dienstfahrzeuge der Bundespolizei
(Kfz-Zulassungsstelle beim „Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern“ in Bonn als zentrale Zulassungsbehörde)