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Fahrzeuge des Bundes nutzen Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "BD", was für "Bundesrepublik Deutschland" steht. Auf dieses Kürzel folgen zwei Nummerngruppen, getrennt durch einen Bindestrich: Die erste Gruppe gibt das Ministerium bzw. die Einrichtung an, die zweite Gruppe ist fortlaufend, wobei die Ziffer "1" in der Regel dem Minister, Präsidenten oder Leiter des Amtes vorbehalten ist.

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)


Die folgende Tabelle gibt die letzte aktuelle Zuordnung (Stand Februar 2024) der einzelnen "BD"-Nummern nach der ersten Nummerngruppe an. Allerdings ändern sich ab und an die Zuordnungen, so dass keine Gewähr für die Korrektheit der Liste gegeben werden kann.


BD 1-.. Deutscher Bundestag
BD 2-.. *** Reserve ***
BD 3-.. Deutscher Bundesrat
BD 4-.. Bundesverfassungsgericht
BD 5-.. Bundespräsidialamt
BD 6-.. Bundeskanzleramt
BD 7-.. Auswärtiges Amt
BD 8-.. Bundesfinanzverwaltung/Zoll (seit ca. Januar 2023)
BD 9-.. Bundesministerium des Innern
BD 10-.. Bundesministerium der Justiz
BD 11-.. Bundesministerium der Finanzen
BD 12-.. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BD 13-.. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BD 14-.. Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
BD 15-.. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
BD 16-.. Bundesfinanzverwaltung/Zoll
BD 17-.. *** Reserve ***
BD 18-.. Bundesministerium für Verteidigung
BD 19-.. Bundesministerium für Bildung und Forschung
BD 20-.. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BD 21-.. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BD 22-.. Bundesministerium für Gesundheit
BD 23-.. Bundeskriminalamt (BKA, seit ca. Januar 2023)
BD 24-.. bis BD 25-.. *** Reserve ***
BD 26-.. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BD 27-.. *** Reserve ***
BD 28-.. Bundesrechnungshof
BD 29-.. *** Reserve ***

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Deutschen Bundestages (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des Deutschen Bundestages (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff)

 

Funkstreifenwagen der Bundestagspolizei (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Sichtung in Hessen im Jahr 2014)

 

Dienstfahrzeug des Bundespräsidialamtes mit E-Kennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Bundesministeriums des Innern (Privatsammlung)

 

Kennzeichen des Bundesministeriums für Arbeit (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007)

 

Kennzeichen eines Dienstfahrzeugs des Bundesministeriums für Arbeit, ausgegeben von der Zulassungsbehörde der Stadt Bonn (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug der Bundesverteidigungsministerin (Sichtung in Berlin im Jahr 2019, Christian Pfaff)



Sondergeschützte Dienstfahrzeuge des BKA mit Kennzeichen der Serie "BD 23" auf einer Eskorten-Fahrt (Sichtung in Berlin am 16.03.2023, Luca Fritzsche)

 

 

Repräsentative Kennzeichen [nach oben]

Zusätzlich zu den "BD"-Kennzeichen gibt es in bestimmten Fällen ein repräsentatives Kennzeichen (auch Protokoll-Kennzeichen genannt), das z. B. zu offiziellen Anlässen genutzt wird.

Der (inoffiziellen) protokollarischen Rangfolge der Bundesrepublik Deutschland gemäß ergibt sich folgende Reihenfolge:

Bundespräsident 0-1
Bundestagspräsident 1-1
Bundeskanzler 0-2
Präsident des Bundesrates BD 3-1 *
Präsident des Bundesverfassungsgerichts 4-1

* ohne repräsentatives Kennzeichen

Wohl vor allem auch aus Sicherheitsgründen werden diese Repräsentativ-Kennzeichen jedoch meist nur kurzzeitig zu offiziellen Anlässen an den Dienstfahrzeugen angebracht. Ansonsten werden die Dienstfahrzeuge mit wechselnden zivilen Tarnkennzeichen bewegt.

Das offizielle Kennzeichen des Dienstfahrzeugs des deutschen Bundespräsidenten lautet seit jeher "0-1".
Das abgebildete Exemplar befand sich am Dienstfahrzeug des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau. (Privatsammlung)

 

Derzeit ist die "0-1" an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vergeben. (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007)

 

Dienstfahrzeug des Bundespräsidenten (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff)

 

Dienstfahrzeug des Bundespräsidenten mit Standern (Sichtung in Berlin, Luca Fritzsche)

 

Das Kennzeichen "0-2" gehört zum Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers. Dieses Exemplar befand sich am Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Sichtung in Schwerin im Jahr 2007)

 

Dienstfahrzeug der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Sichtung in Berlin im Jahr 2018, Christian Pfaff)

 

Dienstfahrzeug des Bundeskanzlers Olaf Scholz (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

Der Außenminister hat an seinem Dienstwagen das Kennzeichen "0-3". Vermutlich aufgrund der Tatsache, dass er bei seinen Auslandsbesuchen auch eine repräsentative Funktion für Deutschland übernimmt, billigte man ihm, im Gegensatz zu den anderen Bundesministern, eine Repräsentativnummer für offizielle Anlässe zu.
Das abgebildete Exemplar stammt von Klaus Kinkel. (Privatsammlung)

 

Dienst-Kennzeichen des Außenministers Hans-Dietrich Genscher (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug der Außenministerin Annalena Baerbock (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 


Der erste beamtete Staatssekretär des Auswärtigen Amtes führt an seinem Dienstfahrzeug das repräsentative Kennzeichen "0-4".

Bis vor einigen Jahren wurden im Auswärtigen Amt die folgenden repräsentativen Kennzeichen zugeteilt, wobei heutzutage nur noch "0-4" ausgegeben wird:

0-4 Erster beamteter Staatssekretär
0-5 Zweiter beamteter Staatssekretär
0-6 Erster parlamentarischer Staatsminister
0-7 Zweiter parlamentarischer Staatsminister
0-8 Chef des Protokolls

 

Dienst-Kennzeichen des ersten beamteten Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)

 

Dienst-Kennzeichen des zweiten beamteten Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)

 

Dienst-Kennzeichen des ersten parlamentarischen Staatsministers des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)

 

Dienst-Kennzeichen des zweiten parlamentarischen Staatsministers des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)

 

Dienst-Kennzeichen des Chefs des Protokolls des Auswärtigen Amtes (Privatsammlung)

 

Dienstfahrzeug des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem repräsentativen Kennzeichen "4-1" (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

 

Wie der Bundestagspräsident zu seiner "1-1" kam [nach oben]

Als zweiter deutscher Bundestagspräsident hatte Dr. Dr. Eugen Gerstenmaier 1956, zwei Jahre nach Amtsantritt, mit den neuen Kennzeichen für die Bundesrepublik die Kennung "BD 1-1" erhalten, was ihm allerdings nicht zusagte.
So setzte er schließlich zum 01. März 1957 eine Änderung durch, dass der Bundestagspräsident fortan die repräsentative Nummer "1-1" erhalten sollte.

Dienst-Kennzeichen des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (Privatsammlung)

 

Dank des ehemaligen Bundestagspräsidenten Gerstenmaier darf auch der heutige Amtsinhaber noch das besondere Kennzeichen "1-1" am Fahrzeug tragen. (Fotoarchiv)

 

Dienstfahrzeug des ehemaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (Sichtung in Dresden im Jahr 2016)

 

Dienstfahrzeug der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (Sichtung in Berlin im Jahr 2022)

 

 

Zwei Bundeshauptstädte?! Die Nummern-Zuteilung auf Berlin und Bonn [nach oben]

Da seit dem Umzug der Regierung nach Berlin auch in Bonn noch die jeweiligen Ministerien existieren, haben im Prinzip alle diese Ministerien zwei Sitze: Einen in Berlin und einen in Bonn.

Entsprechend wurde die zweite Nummerngruppe (bei "BD 9-60" ist es die "60") aufgeteilt: Die Nummern "1" bis "399" sind dem ersten Dienstsitz in Berlin zugeordnet, die Nummern "400" bis "599" dem zweiten in Bonn.

Folglich lässt sich aus dieser Nummern-Zuteilung ableiten, dass sich das "BD 9-60" beispielsweise an einem Fahrzeug des Bundesministeriums des Innern in Berlin befand, da die "60" in den Block 1 bis 399 gehört und dadurch dem ersten Dienstsitz zugeordnet ist.

 

Tarnkennzeichen: Inkognito im Alltag unterwegs [nach oben]

Wer sich mit offenen Augen beispielsweise durch das Berliner Regierungsviertel bewegt, dem wird auffallen, dass dort recht viele hochpreisige dunkle Limousinen umherfahren. Häufig handelt es sich dabei um Dienstfahrzeuge des Bundestages und vor allem der Bundesministerien.

Aus Sicherheitsgründen ist der absolute Großteil der Dienstfahrzeuge der Bundesregierung im Alltag mit zivilen Tarnkennzeichen unterwegs. Die Behörden-Kennzeichen mit Kennung "BD" oder gar die repräsentativen Kennzeichen wie "0-2" oder "1-1" werden eigentlich nur noch zu offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen befestigt. In der Regel werden diese Kennzeichen im Kofferraum des jeweiligen Dienstfahrzeugs mitgeführt und können bei Bedarf durch die Chauffeure montiert werden.

Zwei Dienstfahrzeuge der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2019)

 

Zwei Dienstfahrzeuge der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen (Sichtung in Berlin im Jahr 2019)

 

Dienstfahrzeug der Bundesregierung in Sonderschutz-Ausführung mit Berliner Tarnkennzeichen und Stander der Europäischen Union (Sichtung in Berlin im Jahr 2023, Luca Fritzsche)

 

 

 


Rechtsgrundlagen [nach oben]

§ 8 Absatz 1 Satz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen

(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

 

Anlage 3 Nummer 1 und 4 zu § 8 Absatz 1 Satz 6 FZV

1. Unterscheidungszeichen Bund

BD Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregierung, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung und des Bundesverfassungsgerichts
(Zulassungsbehörde Berlin; Zulassungsbehörde Bonn, Stadt; für BD 16 Kfz-Zulassungsstelle bei der „Generalzolldirektion“ – Dienstort Offenbach)
 
[...]

4. Sonderkennzeichen für Dienstkraftwagen des Präsidenten des Deutschen Bundestages

1-1 Dienstkraftwagen des Präsidenten des Deutschen Bundestages
(Zulassungsbehörde Berlin)