Die "Zoll-Ovale"

Zum Export eines Fahrzeuges ins Ausland kann auf jeder beliebigen deutschen Zulassungsstelle ein Ausfuhr-Kennzeichen beantragt werden, das maximal ein Jahr gültig ist und nach Gebrauch beim Halter verbleibt.

Voraussetzungen zur Nutzung eines Export-Kennzeichens sind die Verkehrssicherheit und eine bestehende Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.

Zum 7. November 1951 eingeführt, waren bis 1988 ovale Zoll-Kennzeichen Pflicht zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland.

Diese waren zweizeilig: In der ersten Zeile befand sich eine Nummer, die das zuständige Hauptzollamt angab, die zweite Zeile enthielt das Unterscheidungszeichen "Z" sowie nach einem Bindestrich eine fortlaufende Nummer.

Ovales Zoll-Nummernschild mit Stempel "Hauptzollamt Darmstadt". (Privatsammlung)

 

Bis zum Februar 1977 führte jedes Zollamt seinen eigenen Stempel, der auf dem Ausfuhr-Schild aufgetragen wurde. (Privatsammlung)


Um eine Differenzierung zwischen Motorrad- und Kraftwagen-Zollovalen vornehmen zu können, bekamen erstere nur Erkennungsnummern von "1" bis "199" zugeteilt, letztere dagegen "200" bis "9999".

In der oberen Zeile befand sich in einer schwarz umrandeten Prägestelle das Siegel des jeweiligen Hauptzollamtes.

Eine Änderung des Vergabesystems zum 1. April 1967 führte neue Zuordnungsnummern für die Hauptzollämter mit sich. Außerdem wurde festgelegt, dass diese Nummern für Motorrad-Zollovale nur noch ein- bis zweistellig waren, für Kraftwagen dreistellig.

Die fortlaufende Gruppe mit dem vorangestellten Unterscheidungszeichen "Z" reichte von "1" bis "9999".

Knapp zehn Jahre später schließlich, im Februar 1977, wurden die Aufschriften der Siegel für die Zollovale geändert: Aus den bis dato jeweils spezifischen Stempeln der Hauptzollämter wurde einheitlich das aufgedruckte Siegel "Bundesfinanzverwaltung D".

 

Ausfuhr-Kennzeichen seit 1989

Seit dem 1. Januar 1989 wird für den Fahrzeug-Export ein komplett neues Kennzeichen genutzt, das dem heutigen "04er"-Kurzzeitkennzeichen ähnelt: In schwarz auf weiß tragen die bis heute gültigen Export-Nummernschilder das Unterscheidungszeichen derjenigen Zulassungsstelle, von der sie ausgegeben worden sind, gefolgt von einer fortlaufenden Kombination aus einer maximal vierstelligen Zahl und einem Buchstaben.

Export-Nummernschild aus dem Alt-Landkreis Eberswalde. Dieses zeigt noch die alte Gültigkeitsangabe, die bis zum 01.08.2000 nur aus Jahr und Monat bestand. (Privatsammlung)

 

Eine rote Zulassungsplakette bescheinigt den Urkundenstatus des Export-Nummernschildes. (Privatsammlung)


Anzumerken ist, dass mit diesen neuen Kennzeichen auch eine weitere grundsätzliche Änderung in Kraft trat: Nicht mehr die Zollämter waren fortan für die Ausgabe der Schilder zuständig, sondern die Zulassungsstellen!

Am rechten Rand des Schildes befindet sich ein roter Balken, auf dem seit dem 01. August 2000 das genaue Datum des Ablaufes der Gültigkeit eingeprägt ist. Zuvor war lediglich die Monats- und Jahresangabe vermerkt worden.
Ferner werden die Nummernschilder mit einer roten Plakette der zuständigen Zulassungsbehörde gesiegelt.

Seit der Einführung der EURO-Kennzeichen werden die Export-Nummernschilder nach dem FE-Schriftsatz angefertigt, zuvor war die klassische DIN-Schrift Praxis.

Export-Kennzeichen aus dem Landkreis Neustadt a.d. Aisch in der heute gültigen Ausführung. (Privatsammlung)

 

Die rote Zulassungsplakette mit dem bayerischen Staatswappen. (Privatsammlung)

 

Ausfuhr-Kennzeichen des Landkreises Rostock an einem Audi Q7 (Sichtung in Kühlungsborn im Jahr 2018)